INFORMATION ZUR VORSCHRIFTSGEMÄSSEN ENTSORGUNG DES PRODUKTES gemäß Art. 26 des ital.
Gesetzes Nr. 49 vom 14.03.2014 „UMSETZUNG DER EUROPÄISCHEN RICHTLINIE 2012/19/EG ÜBER
ELEKTRO- UND ELEKTRONIK-ALTGERÄTE"
Am Ende seiner Lebensdauer darf dieses Gerät nicht im Haushaltsmüll entsorgt werden. Jeder Verbraucher kann einen
wichtigen Beitrag zur erneuten Nutzung, zum Recycling und zu anderen Formen der Wiederverwendung dieser Altgeräte
leisten.
Das Gerät muss separat gesammelt und der entsprechenden kommunalen Sammelstelle zugeführt werden. Es ist aber auch
möglich, es beim Kauf eines neuen, gleichartigen Geräts kostenlos an den Händler zurückzugeben.
Die getrennte Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte vermeidet eine Gefährdung der Umwelt und Gesundheit
durch unsachgemäße Abfallbeseitigung. Außerdem ermöglicht das Recycling der darin enthaltenden Materialien eine
erhebliche Ressourcen- und Energieeinsparung.
Als Hinweis auf die Pflicht zur getrennten Entsorgung ist auf dem Gerät das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne
abgebildet.
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