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• Der Kindersitz ist nur zur Benutzung in Fahrzeugen geeignet, wenn
das genehmigte Fahrzeug mit Dreipunktautomatikgurten ausge-
rüstet ist, die nach UN – ECE – Regelung Nr. 16 oder anderen
vergleichbaren Normen genehmigt sind.
• Der Kindersitz ist immer gemäß Einbauanleitung zu befestigen,
auch wenn er nicht benutzt wird. Ein nicht befestigter Sitz kann
bereits bei einer Notbremsung andere Autoinsassen verletzen.
• Den Kindersitz im Auto so befestigen, daß er nicht durch die
Vordersitze oder die Fahrzeugtüren eingeklemmt wird.
D
11. Sicherheitshinweise:
Achten Sie auf die richtige
Gurtführung an den lasttra-
genden Punkten. Das Gurt-
schloss muss unterhalb der
Gurtführung liegen.
2277F-4-01/1
2292-4-05/1