Stecker/Kupplung; Schließen Des Gerätes; Inbetriebnahme; Instandhaltung/Wartung - Cooper Crouse-Hinds CEAG GHG 516 Mode D'emploi

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GHG 516, 3-polig 50/60Hz
110-130V 220-250V
gelb
blau
GHG 516, 4-polig 50/60Hz
220-250V
380-415V
500V
blau
rot
schwarz
GHG 516, 5-polig 50/60Hz
220-250V
380-415V
500V
blau
rot
schwarz
Anschlußbild
GHG 516, 3-polig 50/60Hz
GHG 516, 4-polig 50/60Hz
ohne Hilfskontakt
mit Hilfskontakt
GHG 516, 5-polig 50/60Hz
ohne Hilfskontakt
mit Hilfskontakt
6 6 6 6 6
COOPER Crouse-Hinds GmbH
Explosionsgeschützte Steckvorrichtung
16A, GHG 516
Um die Mindestschutzart herzustellen, sind nicht
benutzte Einführungsöffnungen mit einem
bescheinigten Verschlussstopfen zu verschließen.
Es ist darauf zu achten, dass bei der Installation
der KLE die für den Leitungsdurchmesser
geeigneten Dichtungseinsätze verwendet werden.
Bei ausschneidbaren Dichtungseinsätzen ist
sicherzustellen,dass der Einsatz ordnungs-
gemäß dem Leitungsdurchmesser angepasst
wird.
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die KLE fest anzuziehen.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
Alle nicht benutzten metrischen COOPER
CROUSE-HINDS / CEAG KLE sind mit dem
bescheinigten Verschluss für metrische KLE
690V
zu verschließen.
schwarz
6.3.2

Stecker/Kupplung

Es dürfen generell nur die im Stecker oder der
Kupplung vorhandenen Dichteinsätze
verwendet werden. Bei der Installation der
Leitung ist darauf zu achten, dass die für den
Leitungsdurchmesser geeigneten Dichtungs-
einsätze verwendet werden. Nach dem
Anschluss der Leitung ist die Überwurfmutter
(Seite 5, Bild 2, Pos 4) handfest bis zur
690V
Erzielung der Dichtwirkung anzuziehen.
schwarz
Danach sind die Schrauben Pos 5, der
Zugentlastung Pos 6, fest anzuziehen.
Achtung! Übermäßiges Anziehen kann die
Zugentlastungswirkung negativ beeinträch-
tigen.
6.4
Schließen des Gerätes
Zur Sicherstellung der erforderlichen Mindest-
schutzart sind die Deckelschrauben, die
Schrauben der Stecker und der Kupplung fest
anzuziehen.
Alle Fremdkörper sind aus dem Gerät zu
entfernen.
Bei übermäßigem Anziehen kann die
Schutzart beeinträchtigt werden.
6.5

Inbetriebnahme

Vor Inbetriebnahme des Betriebsmittels sind
die in den einzelnen nationalen Bestimmungen
genannten Prüfungen durchzuführen.
Außerdem ist vor der Inbetriebnahme die
korrekte Funktion und Installation des
Betriebsmittels in Übereinstimmung mit dieser
Betriebsanleitung und anderen anwendbaren
Bestimmungen zu überprüfen.
Vor jedem Stecken des Steckers in die
Steckdose ist dieser auf Beschädigungen zu
überprüfen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass beim
Betrieb der Steckvorrichtung überall ein
gleiches Erdpotential anliegt.
Unsachgemäße Installation und Betrieb der
Steckvorrichtungen kann zum Verlust der
Garantie führen.
7
Instandhaltung / Wartung
Die für die Wartung / Instandhaltung von
elektrischen Betriebsmitteln in explosions-
gefährdeten Bereichen geltenden nationa-
len Bestimmungen sind einzuhalten
(EN 60079-17).
Vor Öffnen des Gehäuses Spannungs-
freiheit sicherstellen oder geeignete
Schutzmaßnahmen ergreifen.
Die erforderlichen Wartungsintervalle sind
anwendungsspezifisch und daher in Abhängigkeit
von den Einsatzbedingungen vom Betreiber
festzulegen.
Im Rahmen der Wartung sind vor allem die Teile,
von denen die Zündschutzart abhängt, zu prüfen
(z.B. Unversehrtheit der druckfesten Komponen-
ten, des Gehäuses, der Dichtungen und der
Kabel- und Leitungseinführung).
Sollte bei einer Wartung festgestellt werden, dass
Instandsetzungsarbeiten erforderlich sind, ist
Abschnitt 8 dieser Betriebsanleitung zu beachten.
8
Reparatur / Instand-
setzung / Änderungen
Instandsetzungsarbeiten / Reparaturen dürfen
nur mit COOPER CROUSE-HINDS / CEAG
Originalersatzteilen vorgenommen werden.
Bei Schäden an der druckfesten Kapselung
ist das betroffene Betriebsmittel an
Cooper Crouse.Hinds zur Reparatur
zurückzugeben.
Reparaturen, die den Explosionsschutz
betreffen, dürfen nur von Cooper
Crouse.Hinds oder einer qualifizierten
Elektrofachkraft in Übereinstimmung mit
national geltenden Regeln durchgeführt
werden (EN 60079-19).
Umbauten oder Änderungen am Betriebs-
mittel sind nicht gestattet.
9
Entsorgung / Wiederver-
wertung
Bei der Entsorgung des Betriebsmittels sind die
jeweils geltenden nationalen Abfallbeseitigungs-
vorschriften zu beachten.
Zur Erleichterung der Wiederverwertbarkeit von
Einzelteilen sind Kunststoffteile mit dem Kennzei-
chen des verwendeten Kunststoffes versehen.
Programmänderungen und -ergänzungen sind
vorbehalten.

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