Garantiebedingungen - Helo VIENNA D Manuel Produit

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Vienna D - Produkthandbuch

3. GARANTIEBEDINGUNGEN

1. Allgemeines
Produkte, die von Helo Ltd. (Hersteller) gefertigt wurden, unterliegen den nachfolgend dargelegten Garantiebedingungen. Der Hersteller
garantiert die Qualität und Funktionstüchtigkeit seiner Produkte für die Dauer der Gewährleistungsfrist.
Zur Aufrechterhaltung der Gewährleistung muss sich der Käufer an die Anweisungen des Herstellers in Bezug auf Aufstellung, Montage,
Nutzung und Wartung der Produkte sowie die Anweisungen in Bezug auf die Eigenschaften der Saunasteine halten.
Diese Garantie gilt für Produkte, die innerhalb der EU verkauft und genutzt werden.
2. Garantie für Elektrosaunaöfen, Bedienelemente und Dampferzeuger
Für die Nutzung in Privathaushalten beläuft sich die Gewährleistungsfrist auf 24 Monate ab Kaufdatum bzw. Empfangsdatum am Ort, an dem
die Montage vorgenommen wird – je nachdem, welches Datum das spätere ist. Für jede andere Art der Nutzung beläuft sich die entsprechende
Gewährleistungsfrist auf 3 Monate. Die Gewährleistungsfrist für auf institutioneller und kommunaler Ebene genutzte Saunaöfen und deren
Steuergeräte beläuft sich auf 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist für Verdampfer beläuft sich auf 24 Monate und unterliegt der Einhaltung der
in Abschnitt 2.3 dargelegten Bedingungen. Die Gewährleistungsfrist von fünf (5) Jahren für Premium-Saunaöfen gilt, in Übereinstimmung mit
den vorliegenden Garantiebedingungen, für die Nutzung in Privathaushalten in Finnland und in Schweden.
Die Garantie für elektrische Saunaöfen unterliegt den folgenden Bedingungen:
2.1 Die Steine in innerhalb von Wohnungen genutzten Saunaöfen müssen mindestens ein Mal pro Jahr im Rahmen der Wartungsmaßnahmen
neu aufgeschichtet und, sofern sie Alterserscheinungen zeigen, ausgetauscht werden. Die Steine in den Premium-Saunaöfen müssen während
des Gewährleistungszeitraums ein Mal pro Jahr ausgetauscht werden. Ein Nachweis über diesen Austausch muss im Falle JEDWEDER
REKLAMATION vorgelegt werden.
2.2 Die Steine in auf institutioneller/professioneller Ebene genutzten Saunaöfen müssen während des Gewährleistungszeitraums mindestens
drei Mal pro Jahr neu aufgeschichtet werden. Darüber hinaus müssen die Saunasteine mindestens ein Mal pro Jahr ausgetauscht werden. Ein
Nachweis über diesen Austausch muss im Falle JEDWEDER REKLAMATION vorgelegt werden.
2.3 Falls der Saunaofen über einen Dampferzeuger verfügt, muss dieser nach jeder Nutzung entleert werden. Wasserenthärtung und die
Entfernung von Kalkablagerungen müssen gemäß den Anweisungen durchgeführt werden. Diese Klausel gilt für alle Dampferzeuger.
2.4 Wird der Saunaofen in die Saunaliegen integriert, muss der untere Teil der Liegen, einschließlich Rahmen, ohne Werkzeug demontierbar
sein. Die Garantie erstreckt sich nicht auf die Montage und Demontage von Saunabänken.
2.5 Die Garantie gilt nur dann, wenn die Produkte in Verbindung mit Helo-Bedienelementen genutzt werden.
Der Kaufbeleg des Produkts, der Beleg über den Kauf eines Neubaus oder ein äquivalentes Dokument dient als Garantienachweis.
Die Nutzung von Keramik-Saunasteinen ist verboten. Werden diese genutzt, erlischt die Garantie.
3. Garantie für holzbeheizte Öfen, Saunakessel und Abzüge
Die Gewährleistungsfrist beläuft sich auf 24 Monate ab dem ursprünglichen Kaufdatum. Der Kaufbeleg des Händlers dient als
Garantienachweis. Holz ist der einzig erlaubte Brennstoff.
4. Weitere von Helo vertriebene und vermarktete Produkte
Die Gewährleistungsfrist beläuft sich auf 24 Monate ab dem ursprünglichen Kaufdatum.
5. Ersatzteilgarantie
Für die Nutzung in Privathaushalten beträgt die Ersatzteilgarantie 12 Monate ab Kaufdatum. Für jede andere Art der Nutzung beträgt diese
Garantie 3 Monate. Der Ersatz eines fehlerhaften Bauteils wird kostenlos an den Händler geliefert. Das Ersatzteil muss von einer vom Hersteller
autorisierten Person eingebaut werden. Die Kosten für den Ausbau des fehlerhaften Bauteils und den Einbau des Ersatzteils werden vom
Hersteller nicht übernommen. Auf Verlangen und auf Kosten des Herstellers ist das fehlerhafte Bauteil zurückzusenden.
Der Kaufbeleg des Händlers oder die Bescheinigung eines autorisierten Installateurs dient als Garantienachweis.
6. Garantie gemäß der finnischen Vereinigung der Elektrounternehmen (STUL)
Die STUL-Garantie gilt, nach besonderer, vorheriger Vereinbarung, für Elektrosaunaöfen, Bedienelemente und Dampferzeuger. In diesen Fällen
werden die vorliegenden Garantiebedingungen durch die STUL-Garantiebedingungen ergänzt. Bei erfolgter Vereinbarung der STUL-
Garantiebedingungen treten diese, im Falle einer Abweichung, an die Stelle der vorliegenden Bedingungen.
7. Garantiebeschränkungen
Der Käufer hat das Produkt sorgsam zu behandeln. Beim Erhalt des Produkts muss der Käufer dieses auf mögliche Transport- oder
Lagerschäden prüfen. Alle Schäden sind unverzüglich dem Händler oder dem Speditionsunternehmen zu melden.
Der Hersteller trägt keine Verantwortung für Schäden, Funktionsstörungen oder Defekte, die infolge des Transports oder einer unsachgemäßen
Lagerung entstanden sind bzw. auf eine nicht den Empfehlungen des Herstellers entsprechende Installation oder Nutzung, unterlassene
Wartungsmaßnahmen oder den Einsatz des Produkts unter Bedingungen zurückgeführt werden können, die nicht den Empfehlungen des
Herstellers entsprechen.
8. Störungsmeldung
Der Käufer muss mögliche Defekte oder Funktionsstörungen des Produkts unverzüglich und innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Auftreten
melden.
Diese Meldung kann gegenüber dem Hersteller, dem Händler oder einem vom Hersteller autorisierten Installationsunternehmen erfolgen.
Garantieansprüche müssen spätestens 14 Tage nach Ablauf der Gewährleistungsfrist gestellt werden.
9. Garantieansprüche und Maßnahmen des Herstellers – Garantieverlängerung
Der Importeur/Händler repariert oder tauscht das fehlerhafte Produkt anhand eines gerechtfertigten Reklamationsprotokolls aus. Reparatur bzw.
Austausch des Produkts erfolgen auf Kosten des Importeurs/Händlers. Der Hersteller behält sich das Recht vor, die kosteneffizienteste Option
zu wählen. Einzelheiten zur Ersatzteilgarantie entnehmen Sie bitte obigem Absatz 5. Die Gewährleistung für Ersatzteile erfolgt gemäß Absatz 4
zu Ersatzteilen. Die Garantie für reparierte Produkte bleibt ansonsten unverändert.
10. Länder außerhalb der EU und der EWR-Region
Gemäß den vorliegenden Garantiebedingungen beläuft sich die entsprechende Gewährleistungsfrist auf 12 Monate.
Der Hersteller übernimmt keinerlei Kosten, die dem Käufer aufgrund eines defekten oder fehlerhaften Produkts entstehen, einschließlich
Geschäftsausfällen oder sonstigen direkten oder indirekten Schäden.

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