9. WARTUNG, INSPEKTION UND REPARATUR
Präventive Wartung ist nicht notwendig. Die regelmäßige Wartung kann jedoch zur besseren
Identifizierung potenzieller Probleme beitragen, und geringfügige Mängel können leicht
behoben werden. Damit kann die Zuverlässigkeit erhöht und die Funktionstüchtigkeit des
Gerätes
gesteigert
Gebietsvertretung oder vom Hersteller vornehmen lassen.
Die Inspektion und Reparatur schadhafter Geräte soll ausschließlich von
vorgenommen werden, die vom Hersteller dazu autorisiert sind. Bei allen Reparaturen sollen
nur Originalteile des Herstellers verwendet werden.
9.1 ERSETZEN VON LAMPEN
XBO Lampen stehen sowohl in kaltem Zustand wie auch im Betriebszustand
unter hohem Innendruck. Deswegen können XBO Lampen unerwartet
bersten und dabei heiße Quarz- Glas- oder Metallsplitter von sich geben.
Handhaben
Schutzvorrichtungen angebracht sind. Die Lampen dürfen nur dann ohne
Schutzvorrichtung berührt und gehandhabt werden, wenn entsprechend
zertifizierte Schutzbrillen und Gesichtsmasken (mit Hals- und Brustschutz
sowie
verwendet werdenwerden.
VORSICHT
VORSICHT
VORSICHT
Öffnen Sie die Lampenraumtür und ziehen Sie die Lampeneinheit heraus. Ersetzen Sie die
Lampeneinheit und notieren Sie die Seriennummer und die Anzahl der auf dem
Betriebsstundenzähler angezeigten Betriebsstunden. Schließen Sie die Lampenraumtür.
Schließen Sie das Netzkabel wieder an und schalten Sie die Lichtquelle ein (wie in 6.1.
beschrieben). Setzen Sie den Betriebsstundenzähler auf Null zurück; dazu müssen Sie auf
die Rücksetztaste auf der Rückseite des Geräts drücken.
®
LIT037 CUDA
SURGICAL ELITE 300
(German)
werden.
Wartungsarbeiten
Sie
die
Schutzhandschuhen)gemäß
Trennen Sie stets das Netzkabel vom Gerät und schalten
Sie den Hauptschalter aus, bevor Sie eine neue Lampe
einsetzen.
Der Gasdichtungsrand der Lampe darf auf keinen Fall berührt werden,
da dies zum Versagen der Lampe führen.
Berühren Sie nicht die Lampe und den Patienten gleichzeitig, wenn Sie die
Lampe Ändern.
können
WARNHINWEIS
Lampen
nur,
wenn
den
Vorschriften
Sie
bei
Ihrer
zuständigen
die
entsprechenden
in
Ihrem
Rev. M
Datum Auflage:05/14/14
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Personen
Land