Definition verwendeter Fachbegriffe
Weidezaungerät
– Ein Gerät, das in regelmäßigen Abständen
Spannungsimpulse an den angeschlossenen Zaun abgibt.
Zaun
– Eine Absperrung für Tiere oder zu Sicherheitszwecken,
bestehend aus einem oder mehreren Leitern wie beispielsweise
Metalldrähten, Stangen oder Schienen.
Elektrozaun
– Eine Barriere mit einem oder mehreren von der
Erde isolierten Leitern, durch die von eines Weidezaungeräts
elektrische Impulse geschickt werden.
Zaunkreislauf
– Alle leitenden Teile oder Komponenten in
einem Weidezaungerät, die galvanisch an die
Ausgangsklemmen angeschlossen sind oder angeschlossen
werden können.
Erdungselektrode
– Ein Metallteil, das in der Nähe eines
Weidezaungeräts in den Boden versenkt und elektrisch an den
Erdungsanschluss des Weidezaungeräts angeschlossen wird
und das von anderen Erdungssystemen unabhängig ist.
Anschlusskabel
– Ein elektrischer Leiter zum Anschluss des
Weidezaungeräts an den elektrischen Weidezaun oder die
Erdungselektrode.
Elektrischer Weidezaun
– Ein Elektrozaun zum Hüten von
Tieren oder Fernhalten von Tieren von bestimmten Bereichen.
Anforderungen an elektrische
Weidezäune
Gemäß Anhang BB, Abschnitt BB.1 der Norm IEC
60335-2-76
Elektrische Weidezäune und die zugehörigen
Zusatzkomponenten sind so zu installieren, zu bedienen und zu
warten, dass die Gefahr für Menschen, Tiere und deren Umfeld
so gering als möglich ist.
Elektrozaunkonstruktionen, bei denen die Gefahr groß ist, dass
Tiere oder Personen hängen bleiben, sind zu vermeiden.
ACHTUNG!
Vermeiden Sie Berührungen mit dem
Weidezaun, insbesondere mit Kopf, Hals oder Rumpf.
Klettern Sie nicht über, durch oder unter einen aus mehreren
Drähten bestehenden Weidezaun. Verwenden Sie zur
Überquerung ein Tor oder eine eigens zu diesem Zweck
bestimmte Übergangsstelle.
Ein elektrischer Weidezaun darf nicht an zwei separate
Weidezaungeräte oder an unabhängige Zaunkreisläufe
desselben Weidezaungeräts angeschlossen werden.
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Der Abstand zwischen den Drähten zweier elektrischer
Weidezäune, die von getrennten, unabhängig getakteten
Weidezaungeräten gespeist werden, muss mindestens 2,5 m
betragen. Falls die Lücke zwischen den beiden Zäunen
geschlossen werden soll, sind nichtleitende Materialien oder
eine isolierte Metallabsperrung zu verwenden.
Das Weidezaungerät darf nicht an einen Stachel- oder
Sperrdrahtzaun angeschlossen werden.
Der oder die stromführenden Drähte eines elektrischen
Weidezauns können durch einen nicht-stromführenden Zaun
mit Stachel- oder Sperrdraht ergänzt werden. Die
Stützvorrichtungen der stromführenden Drähte sind so
auszulegen, dass zwischen den stromführenden Drähten und
der vertikalen Ebene der nicht-stromführenden Drähte ein
Mindestabstand von 150 mm gewährleistet ist. Stachel- oder
Sperrdrahtzäune sind in regelmäßigen Abständen zu erden.
Befolgen Sie unsere Erdungsempfehlungen.
Zwischen der Erdungselektrode des Weidezaungeräts und
möglichen anderen Komponenten, die an ein Erdungssystem
angeschlossen sind, wie beispielsweise der Schutzerdung der
Stromversorgung oder der Erdung des
Telekommunikationssystems, ist ein Mindestabstand von
10 m einzuhalten.
In Gebäuden verlaufende Anschlussleitungen sind gut von den
geerdeten Bauelementen des Gebäudes zu isolieren. Zu diesem
Zweck können isolierte Hochspannungskabel verwendet
werden.
Unterirdische Anschlussleitungen sind in einer
Rohrdurchführung aus Isoliermaterial zu verlegen. Alternativ
können isolierte Hochspannungskabel verwendet werden. Die
Anschlussleitungen sind vor Beschädigungen durch in den
Boden einsinkende Tierhufe oder Fahrzeugreifen zu schützen.
Anschlussleitungen dürfen nicht zusammen mit Netzstrom-,
Telekommunikations- oder Datenkabeln im selben Rohr verlegt
werden.
Anschlussleitungen und elektrische Weidezaundrähte dürfen
nicht oberhalb von Freileitungen oder überirdischen
Telekommunikationsleitungen geführt werden.
Kreuzungen mit Freileitungen sind nach Möglichkeit zu
vermeiden. Ist eine Kreuzung unumgänglich, hat sie unterhalb
der Stromleitung und in einem möglichst rechten Winkel zu
erfolgen.