1.1
Sicherheit
Bei sämtlichen Arbeiten sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Besonders bei
Begehung der Behälter ist eine 2. Person zur Absicherung erforderlich.
Des Weiteren sind bei Einbau, Montage, Wartung, Reparatur usw. die in Frage k ommenden Vorschriften
und Normen zu berücksichtigen.
Die Installation der Anlage bzw. einzelner Anlagenteile muss von
qualifizierten Fachleuten durchgeführt werden.
Bei sämtlichen Arbeiten an der Anlage bzw. Anlagenteilen ist immer die
Gesamtanlage
außer
Wiedereinschalten zu sichern.
Der Behälterdeckel ist stets, außer bei Arbeiten im Behälter, verschlossen
zu halten, ansonsten besteht höchste Unfallgefahr. Es sind nur Original
GRAF – Abdeckungen oder von Fa. GRAF schriftlich freigegebene
Abdeckungen zu verwenden.
Die Firma GRAF bietet ein umfangreiches Sortiment an Zubehörteilen, die
alle aufeinander abgestimmt sind und zu kompletten Systemen ausgebaut
werden können. Die Verwendung anderer Zubehörteile kann dazu führen,
dass die Funktionsfähigkeit der Anlage beeinträchtigt und die Haftung für
daraus entstandene Schäden aufgehoben wird.
1.2
Kennzeichnungspflicht
Alle Leitungen und Entnahmestellen von Brauchwasser sind mit den Worten „Kein Trinkwasser"
schriftlich oder bildlich zu kennzeichnen um auch nach Jahren eine irrtümliche Verbindung mit dem
Trinkwassernetz zu vermeiden. Auch bei korrekter Kennzeichnung kann es noch zu Verwechslungen
kommen, z.B. durch Kinder. Deshalb müssen alle
Kindersicherung installiert werden.
mail@graf.info
w w w .graf.info
1.
Allgemeine Hinweise
Betrieb
zu
setzen
und
gegen
unbefugtes
Brauchwasser – Zapfstellen mit Ventilen mit
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