Nicht betrieben werden darf das Heizgerät:
D
Brand-,Explosions-
und Erstickungsgefahr
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an Tankstellen und Tankanlagen.
an Orten, an denen sich brennbare Dämpfe oder
Staub bilden können (z. B. in der Nähe von Kraft-
stoff-, Kohlen-, Holzstaub- oder Getreidelagern).
in der Nähe entflammbarer Materialien wie z. B.:
trockenem Gras und Laub, Kartonagen, Papier
usw.
in geschlossenen Räumen (z. B. Garage), auch
nicht mit Zeitvorwahl oder Telestart.
zur Beheizung von Gefahrgut-Transporträumen.
ohne einen zusätzlichen Berührungsschutz über
dem Wärmeübertrager, falls Personen oder
brennbare Materialien ungewollt mit der Heizge-
räteoberfläche in Berührung kommen können.