Garantie
Bei Erwerb einer Neumaschine gewährt FLEX
2 Jahre Hersteller-Garantie, beginnend mit
dem Verkaufsdatum der Maschine an den
Endverbraucher. Die Garantie erstreckt sich
nur auf Mängel, die auf Material- und/oder
Herstellungsfehler sowie auf die Nichterfüllung
zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen
sind. Bei Geltendmachung eines Garantie-
anspruchs ist der Original-Verkaufsbeleg mit
Verkaufsdatum beizufügen.
Garantiereparaturen dürfen ausschließlich von
Flex autorisierten Werkstätten oder Service-
Stationen durchgeführt werden. Ein
Garantieanspruch besteht nur bei
bestimmungsgemäßer Verwendung. Von der
Garantie ausgeschlossen sind insbesondere
betriebsbedingter Verschleiß, unsachgemäße
Anwendung, teilweise oder komplett
demontierte Maschinen sowie Schäden durch
Überlastung der Maschine, Verwendung von
nicht zugelassenen, defekten oder falsch
angewendeten Einsatzwerkzeugen. Schäden,
die durch die Maschine am Einsatzwerkzeug
bzw. Werkstück verursacht werden, Gewalt-
anwendung, Folgeschäden, die auf
unsachgemäße oder ungenügende Wartung
seitens des Kunden oder Dritte zurückzuführen
sind, Beschädigungen durch Fremdeinwirkung
oder von Fremdkörpern, z. B. Sand oder
Steine sowie Schäden durch Nichtbeachtung
der Bedienungsanleitung, z. B. Anschluß an
eine falsche Netzspannung oder Stromart.
Garantieansprüche für Einsatzwerkzeuge bzw.
Zubehörteile können nur dann geltend
gemacht werden, wenn sie mit Maschinen
verwendet werden, bei denen eine solche
Verwendung vorgesehen oder zugelassen ist.
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Metall-Handkreissäge CSM 4060
Haftungsausschluss
Der Hersteller und sein Vertreter haften nicht
für Schäden und entgangenen Gewinn durch
Unterbrechung des Geschäftsbetriebes, die
durch das Produkt oder die nicht mögliche
Verwendung des Produktes verursacht
wurden.
Der Hersteller und sein Vertreter haften nicht
für Schäden, die durch unsachgemäße
Verwendung oder in Verbindung mit
Produkten anderer Hersteller verursacht
wurden.