OP
S.r.l.
25131 BRESCIA - Via Serpente, 97 - Tel. 030/3580401 - Fax 0303580838
________________________________________________________________________________________________________________
Der Liefervertrag gilt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten als abgeschlossen.
Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten vor Vertragsabschluß über eventuelle Sonderbestimmungen zu informieren, die im
endgültigen Bestimmungsort der zu liefernden Ware befolgt werden müssen.
Ausschließungen
inbegriffen: Systemprojekt, Installation der gelieferten Geräte, spezifische Abnahmen, Schulungskurse, Betreuung bei der
Inbetriebnahme sowie alle nicht extra in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten aufgeführten Leistungen und
Verpflichtungen.
Ebenfalls
Zusatzverpflichtungen im Preis nicht inbegriffen, wenn sie nicht in der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferanten
aufgeführt sind.
Lieferungen.
Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen verstehen sich die Lieferungen der Waren ab Werk.
Zum Zeitpunkt der Übergabe der Materialien an den Kunden oder an den Spediteur wird der Lieferant von der Lieferverpflichtung
enthoben und alle Risiken in bezug auf die Materialien selbst gehen auf den Kunden über. Dies gilt auch, wenn der Lieferant mit
der Spedition oder der Montage an Ort und Stelle beauftragt worden ist.
Die Lieferfristen sind richtungsweisend und werden unter Berücksichtigung der Werktage berechnet. Wenn nicht
anderweitig von den Vertragspartnern vereinbart, treten sie ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft, es sei denn, der
Kunde muss einen Teil des Preises als Anzahlung leisten, in diesem Fall wird der Fristbeginn ausgesetzt, bis der Kunde die
diesbezüglichen Vorkehrungen getroffen hat.
Die Lieferfristen verstehen sich von Rechtswegen verlängert:
•
Wenn der Kunde nicht rechtzeitig die für die Lieferung erforderlichen Angaben oder Materialien liefert, im Laufe der
Auftragsausführung Änderungen fordert oder wenn er auf Anfragen in bezug auf die Genehmigung der Zeichnungen oder
der Ausführungspläne verspätet antwortet;
•
Wenn vom guten Willen oder der Sorgfalt der Lieferanten unabhängige Gründe, einschließlich Lieferverzögerungen der
Unterlieferanten, die fristgerechte Lieferung verhindern oder zu kostspielig werden lassen.
Falls der Kunde mit Zahlungen anderer Lieferungen nicht auf dem laufenden ist, wird der Fristablauf ausgesetzt und der Lieferant
kann die Lieferungen verzögern, bis der Kunde die zustehenden Beträge gezahlt hat.
Falls der Kunde aus Gründen, die ihm zuzuschreiben sind oder auf alle Fälle aus Gründen, die vom Willen des Lieferanten
unabhängig sind, die Produkte nicht abnimmt, trägt er die Gefahren und die Kosten für ihre Aufbewahrung.
Zahlungen
. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen ist der Kunde verpflichtet, die Zahlungen innerhalb der in
der schriftlichen Auftragsbestätigung vorgesehenen Fristen beim Lieferantensitz oder bei dem von ihm angegebenen
Bankinstitut einzuzahlen: bei Zahlungsverzögerungen ist der Kunde verpflichtet, die Verzugszinsen zu zahlen, die vollberechtigt
und ohne erforderliche Inverzugsetzung in der Höhe des im Land des Lieferanten gültigen offiziellen Diskontosatzes, der um drei
Punkte gesteigert wird, berechnet werden, wobei der Lieferant auf alle Fälle befähigt bleibt, eine Entschädigung für den
erlittenen größten Schaden und die Auflösung des Vertrags zu fordern. Eventuell auftretende Streitigkeiten zwischen den
Vertragspartnern befreien den Kunden nicht von seiner Pflicht, die Zahlungsbedingungen und –fristen
einzuhalten.
Garantie
. Der Lieferant garantiert die Konformität der gelieferten Produkte, d.h., dass die Produkte keine Material-
bzw. Herstellungsfehler aufweisen und mit den Angaben übereinstimmen, die in dem von beiden Seiten akzeptierten Vertrag
festgesetzt sind. Die Garantie hat eine Gültigkeit von zwölf Monaten, die ab der Lieferung der Produkte und bei
ausgewechselten Produkten oder Teilen ab dem Tag ihres Austauschs ablaufen.
In diesem Zeitraum ist der Lieferant verpflichtet, innerhalb einer in bezug auf das Ausmaß der Beanstandung angemessenen Frist
und nach seinem Ermessen mangelhafte Produkte oder Teile unentgeltlich zu reparieren oder auszutauschen, vorausgesetzt, der
Kunde hat das Vorhandensein der Mängel spätestens acht Tage nach der Lieferung bei offensichtlichen Mängeln und acht
Tage nach Entdecken von verborgenen Mängeln schriftlich gemeldet. Die Rückgabe der mangelhaften Ware muss stets vom
Lieferanten schriftlich genehmigt worden sein und hat in einer Verpackung zu erfolgen, die der Originalverpackung entspricht.
Umtausch und Reparaturen erfolgen in der Regel ab Werk: Die Kosten und die Risiken des Transports der mangelhaften
Produkte gehen zu Lasten des Kunden.
Sollte es der Lieferant jedoch nach Absprache mit dem Kunden für angemessener halten, die erforderlichen Eingriffe zum
Austausch oder zur Reparatur beim Kunden durchzuführen, trägt der Kunde die Reise- und Unterbringungskosten für das vom
Lieferanten zur Verfügung gestellte Personal und stellt alle für den Eingriff erforderlichen Mittel und Hilfskräfte so schnell und
sicher wie möglich bereit.
Die Garantie verfällt, wenn die Produkte nicht ordnungsgemäß montiert oder eingesetzt, nicht ausreichend gewartet oder ohne
Genehmigung des Lieferanten geändert oder repariert worden sind. Des weiteren kommt der Lieferant nicht für Mängel in bezug
auf die Produktübereinstimmung auf, die auf einen normalen Verschleiß der Teile zurückzuführen sind, die aufgrund ihrer
Beschaffenheit einem schnellen und fortlaufenden Verschleiß ausgesetzt sind.
Lieferantenhaftung.
D
Zusammenhang mit den von ihm ausdrücklich angegebenen Eigenschaften und Leistungen. Er übernimmt hingegen keinerlei
E
Haftung für einen möglichen mangelhaften Betrieb von Maschinen oder Systemen, die vom Kunden oder von Dritten mit
Komponenten des Lieferanten hergestellt worden sind. Auf alle Fälle kann der Kunde außerhalb der vom D.P.R. (Erlaß des
U
T
S
C
H
LIEFERBEDINGUNGEN
(Von ASSOFLUID - CETOP-Mitglied – festgelegte Standardverkaufsbedingungen)
. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen sind in der Lieferung folgende Leistungen nicht
sind
Steuern,
Gebührenmarken,
Der Lieferant haftet ausschließlich für den einwandfreien Betrieb des gelieferten Produkts im
Zollgebühren,
Zollsätze
60
sowie
alle
anderweitigen