Geräuschkennwerte
Meßbedingungen nach Entwurf pr EN 1870-1: 1995-07
Die angegebenen Werte sind Emissionswerte und müssen
damit nicht zugleich auch sichere Arbeitswerte darstellen.
Obwohl es eine Korrelation zwischen Emissions-und Imis-
sionspegeln gibt, kann daraus nicht zuverlässig abgeleitet
werden, ob zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen notwendig
sind oder nicht. Faktoren welche den derzeitigen am Ar-
beitsplatz vorhandenen Imissionspegel beeinflussen kön-
nen, beinhalten die Dauer der Einwirkungen, die Eigenart
des Arbeitsraumes, andere Geräuschquellen usw., z.B. die
Anzahl der Maschinen und benachbarten Vorgängen. Die
zulässigen Arbeitsplatzwerte können ebenso von Land zu
Land variieren. Diese Information soll jedoch den Anwen-
der befähigen, eine bessere Abschätzung von Gefährdung
und Risiko vorzunehmen.
Schalleistungspegel in dB
Leerlauf LWA = 96,8 dB(A)
Bearbeitung LWA = 102,5 dB(A)
Schalldruckpegel am Arbeitsplatz in dB
Leerlauf LpAeq = 85,2 dB(A)
Bearbeitung L Ae = 91,2 dB(A)
Für die genannten Emissionswerte gilt ein Meßunsicher-
heitszuschlag K = 4 dB. Angaben zur Staubemission Die
nach den Grundsätzen für die Prüfung der Staubemission
(Konzentrationsparameter) von Holzbearbeitungsmaschi-
nen des Fachausschusses Holz gemessenen Staube-
missionswerte liegen unter 2 mg/m3. Damit kann beim
Anschluss der Maschine an eine ordnungsgemäße betrieb-
liche Absaugung mit mindestens 20 m/s Luftgeschwindig-
keit von einer dauerhaft sicheren Einhaltung des in der
Bundesrepublik Deutschland geltenden TRK-Grenzwertes
für Holzstaub ausgegangen werden.
In dieser Bedienungsanweisung haben wir Stellen, die
Ihre Sicherheit betreffen, mit diesem Zeichen versehen.
Sicherheitshinweise
• Geben Sie die Sicherheitshinweise an alle Personen wei-
ter, die an der Maschine arbeiten.
• Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewußt
unter Beachtung der Bedienungsanweisung benutzen!
Insbesondere Störungen, die die Sicherheit beeinträch-
tigen können, umgehend beseitigen (lassen)!
• Es dürfen nur Werkzeuge eingesetzt werden, die der Eu-
ropäischen Norm EN 847-1 entsprechen.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Machine
beachten.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an der Machine
vollzählig in lesbarem Zustand halten.
• Die Tischkreissäge darf nicht zum Brennholzsägen ver-
wendet werden.
• Vorsicht beim Arbeiten: Verletzungsgefahr für Finger
und Hände durch das rotierende Schneidwerkzeug.
• Netzanschlussleitungen überprüfen. Keine fehlerhaften
Leitungen verwenden.
• Achten Sie darauf, dass die Maschine auf festem Grund
gerade und standsicher aufgestellt ist.
• Halten Sie Kinder von der an das Netz angeschlossenen
Maschine fern.
• Die Bedienungsperson muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Auszubildendemüssenmindestens16Jahrealtsein,dürfen
aber nur unter Aufsicht an der Maschine arbeiten.
• AnderMaschinetätigePersonendürfennichtabgelenktwerden.
• Den Bedienplatz der Maschine von Spänen und Holzabfäl-
len freihalten.
• Wenn eine zweite Person an der Tischkreissäge arbeitet,
um abgeschnittene Werkstücke abzunehmen, muss die
Maschine mit einer Tischverlängerung ausgerüstet sein.
Die zweite Person darf an keinem anderen Platz stehen,
als am Abnahmeende der Tischverlängerung.
• Nur gut geschärfte, rissfreie und nicht verformte Säge-
blätter einbauen.
• Kreissägeblätter aus Hochleistungsschnellstahl dürfen
nicht eingebaut werden.
• Die Sicherheitseinrichtungen an der Maschine dürfen
nicht demontiert oder unbrauchbar gemacht werden.
• Der Spaltkeil ist eine wichtige Schutzeinrichtung, die
das Werkstück führt und das Schließen der Schnittfuge
hinter dem Sägeblatt und das Rückschlagen des Werk-
stückes verhindert. Achten Sie auf die Spaltkeildicke
- siehe eingeschlagene Zahlen am Spaltkeil. Der Spalt-
keil darf nicht dünner sein als das Sägeblatt und nicht
dicker als dessen Schnitffugenbreite.
• Die Abdeckhaube bei jedem Arbeitsgang auf das Werk-
stück absenken.
• Die Abdeckhaube muss bei jedem Arbeitsgang waag-
recht über dem Sägeblatt stehen.
• Beim Längsschneiden von schmalen Werkstücken (weniger
als 120 mm) unbedingt den Schiebestock verwenden.
• ZumBehebenvonStörungenoderzumEntferneneingeklemmter
Holzstücke die Maschine stillsetzen. Netzstecker ziehen!
• BeiausgeschlagenemSägespaltdieTischeinlageerneuern.
Netzstecker ziehen!
• Eng anliegende Kleidung tragen. Schmuck, Ringe und
Armbanduhren ablegen.
• Die Motor- und Werkzeugdrehrichtung beachtensiehe
Elektrischer Anschluss .
• Die Sicherheitseinrichtungen an der Maschine dürfen
nicht demontiert oder unbrauchbar gemacht werden.
• Umrüst-, Einstell-, Meß- und Reinigungsarbeiten nur bei
ausgeschaltetem Motor durchführen. Netzstecker ziehen
und Stillstand des rotierenden Werkzeuges abwarten.
• Zum Beheben von Störungen die Maschine abschalten.
Netzstecker ziehen.
• Bei allen Arbeitsgängen muss die Maschine an eine Ab-
sauganlage angeschlossen werden. Beachten Sie dazu
die Bestimmungsgemäße Verwendung.
• Beim Arbeiten an der Maschine müssen sämtliche
Schutzeinrichtungen und Abdeckungen montiert sein.
• Kreissägeblätter aus Hochleistungsschnellstahl dürfen
nicht eingesetzt werden.
• Der Spaltkeil ist eine wichtige Schutzeinrichtung. Durch ihn
wirddasWerkstückgeführtsowiedasSchließenderSchnitt-
fuge und das Rückschlagen des Werkstückes verhindert.
• Achten Sie auf die Spaltkeildicke - siehe eingeschlage-
ne Zahlen am Spaltkeil. Der Spaltkeil darf nicht dün-
ner sein als das Sägeblatt und nicht dicker als dessen
Schnittfugenbreite.
• Vor Inbetriebnahme muss die Maschine an eine Ab-
sauganlage mit einer flexiblen, schwer entflammbaren
Absaugleitung angeschlossen werden. Die Absauganla-
ge muss sich mit dem Einschalten der Tischkreissäge
selbsttätig einschalten.
• Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Motor ausschal-
ten. Netzstecker ziehen.
• Auch bei geringfügigem Standortwechsel Maschine von
jeder externen Energiezufuhr trennen! Vor Wiederinbe-
triebnahme die Maschine wieder ordnungsgemäß an das
Netz anschließen!
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