Prüfschritte
• Identifizierung des Gerätes
Nach der Übergabe des Gleitsegels wird eine Sichtung des Fluggerätes
-
vorgenommen
Herstellerunterlagen identifiziert.
Typenschild und Prüfplaketten sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und
-
Lesbarkeit zu überprüfen
• Sichtkontrolle der Kappe
Das Ober- und Untersegel, Eintrittskante, Austrittskante, Rippen (inkl.
-
evtl. vorhandener V-Rippen), Zellzwischenwände, Nähte, Flares und
Leinenloops
Beschädigungen der Beschichtung, Reparaturstellen und sonstige
Auffälligkeiten untersucht. Das Prüfergebnis ist im Nachprüfprotokoll
festzuhalten.
Bei Rissen an den Nähten und anderen Beschädigungen muss die
-
Reparatur unbedingt nur durch Originalersatzteile und durch originales
Nahtbild erfolgen, kein Kleben mit Klebesegel, Verwendung nicht
originaler Ersatzteile usw.
• Sichtkontrolle der Leinen
Bei Verletzungen der Leinen (Nähte, Risse, Knicke, Scheuerstellen,
-
Verdickungen, Kernaustritte usw.) muss diese sofort mit originalen
Ersatzteilen und originalem Nahtbild erneuert werden.
Bei Verletzungen der Leinen (Nahtbild Mantel o.ä.) muss diese sofort
-
mit originalen Ersatzteilen und mit originalem Nahtbild erneuert werden.
• Sichtkontrolle der Verbindungsteile
Alle Leinenschlösser und evt. vorhandene Trimmer und Speedsysteme
-
sind auf Auffälligkeiten wie Risse, Scheuerstellen und Schwergängigkeit
hin zu überprüfen. Beide Tragegurte werden auf Scherstellen, Risse und
starke Abnutzungen untersucht und anschließend unter einer Last von 5
daN vermessen. Die ermittelten Werte sind den Vorgaben des DHV-
Typenkennblattes gegenüberzustellen und im Nachprüfprotokoll zu
dokumentieren
Max +/- 5 mm Unterschied an den Tragegurtenlängen sind zulässig
-
• Vermessung der Leinenlängen
Die einzelnen Leinen werden ausgelegt und mit 5 daN belastet. Die
-
Vermessung erfolgt vom Leinenschäkel bis zur Kappe gemäss DHV-
Methode. Die Rippennummerierung beginnt jeweils in der Flügelmitte
wobei die Flügelseiten in Flugrichtung von oben gesehen werden. Die
ermittelten
dokumentiert und den Sollleinenlängen des entsprechenden DHV-
Typenkennblattes
gegenüberliegenden
vorausgesetzt, durch einen Symmetriecheck vorgenommen werden. Die
Einhaltung der aus der Herstelleranweisung zu entnehmenden
Toleranzen ist im Nachprüfprotokoll zu dokumentieren
Grenzwerte (Toleranzwerte) dürfen maximal +/- 15 mm gegenüber dem
-
Typenkennblatt
und
das
werden
auf
Gesamtleinenlängen
gegenübergestellt.
Flügelseite
abweichen,
Gleitsegel
anhand
Risse,
Scherstellungen,
werden
Die
kann,
wobei
durch
der
offiziellen
Dehnungen,
im
Nachprüfprotokoll
Vermessung
gleiche
Bedingungen
die
Toleranzen
der
keine