13. Sicherheitsinspektion
Alle Inspektionen und Reparaturen müssen in den Inspektionsplan eingetragen werden. Dies gilt nicht nur für die
eigenen Inspektionen, sondern auch für Inspektionen, die von einem autorisierten pewag-Händler vorgenommen
werden. Wenn die Einheit zur Inspektion oder Wartung gegeben wird, muss das Wartungsheft immer mitgeliefert
werden.
Schäden an der Hebeklemme
Werden Verschleiß oder Beschädigungen in irgendeiner Form festgestellt, ist folgendermaßen vorzugehen:
• Die Klemme außer Betrieb nehmen (Datum der Außerbetriebnahme notieren)
• Versuchen, die Ursache des Defekts zu ermitteln, z. B. (die vollständige Liste finden Sie in Kap. 10): Derartige
Beschädigungen sind von der Garantie ausgeschlossen! Um Ihre Sicherheit und die
Sicherheit Ihrer Kollegen/Mitarbeiter zu gewährleisten, muss dieses Verfahren dennoch eingehalten werden
• Die Hebeklemme zusammen mit dem Wartungsheft bei einem anerkannten pewag Reparaturfachmann abgeben
• Nach der Revision/Reparatur die Klemme wieder in Betrieb nehmen. Datum der Inbetriebnahme im Wartungsheft
notieren (siehe Seite 25)
14. Kontrollzeitplan
Monate
Jahre
Vom eigenen
Sicherheitsbeauftragten
durchzuführende
Inspektionen
Wartung durch einen
anerkannten pewag-
Reparaturfachmann
Revision durch einen
anerkannten pewag-
Reparaturfachmann
4
8
12
16
20
1
2
24
28
32
36
40
3
44
48
52
56
60
4
5
7
D