Zusätzliche Informationen für "Schnelle" Pedelecs*
Das "Schnelle" Pedelec ist ein Elektrofahrrad, dessen Unterstützungsfunktion nicht bei
25 km/h abgeschaltet wird, solange pedaliert wird. Die unterstützte Höchstgeschwindigkeit
ist höher als ein Standard-Pedelec bietet. Beachten Sie jedoch, dass die tatsächliche
Höchstgeschwindigkeit, die Sie erreichen können, in erster Linie davon abhängt, wie stark Sie
in die Pedale treten.
*"Schnelle" Pedelecs sind nicht in allen europäischen Ländern erhältlich.
Europäische Typenzulassung.
Rechtlich gilt ein Schnelles Pedelec nicht als "Fahrrad mit elektrischer Unterstützung",
sondern als "Kleinkraftrad". Als solches verfügt es über die Europäische Bauartzulassung
nach Klasse L1e. Da die Schnellen Pedelecs rechtlich als Kleinkrafträder gelten, haben
sie einen Gashebel, mit dem allein über die Motorleistung eine Bauartbedingte Höchst-
geschwindigkeit von max. 18 km/h erreicht werden kann. Das bedeutet, dass Ihr Pedelec
bis zu einer Geschwindigkeit von 18 km/h als E-Bike anstatt als Pedelec verwendet werden
kann. Oberhalb dieser Geschwindigkeit bietet der Motor zusätzliche Trittkraftunterstützung.
Die maximale Leistung des Bosch Elektromotor ist auf 350 W begrenzt.
Die technische Ausstattung der Schnellen Pedelecs ist nahezu identisch mit der von
Pedelecs.
Die folgenden Teile sind zusätzlich vorhanden bzw. anders ausgeführt:
• Rückspiegel,
• Versicherungsplakette/ amtliches Kennzeichen und eine entsprechende Halterung,
• Ferngashebel,
• Zusätzliche seitliche Reflektoren,
• Etwas andere Bremshebel,
• Fabrikschild am Rahmen,
• Eine eindeutige VIN-Nummer, die in den Rahmen eingraviert ist (VIN = Vehicle
Identification Number - Fahrzeugidentifikationsnummer).
Hinweis. Diese sind alle Bestandteile der Bauartzulassung. Sie dürfen nicht entfernt oder durch
andere (nicht zertifizierte) Bauteile ausgewechselt werden. Dies gilt auch für Gabel, Lenker, Reifen,
Sattelstütze, Scheinwerfer, Rückleuchte, Bremsen, Ständer, Motor, Akkupack und Steuerungseinheit.
Lokale Zulassung/Regelungen*.
• Die gesetzlichen Regelungen zur Nutzung eines Schnellen Pedelecs sind von Land zu Land
unterschiedlich. Sie müssen die örtlich geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich
Mindestalter des Fahrers, Fahrerlaubnis, Versicherung, Versicherungsplakette/Kenn-
zeichen, Verkehrs- und Geschwindigkeitsregeln usw. in Übereinstimmung mit der Bauart-
zulassung nach Typ L1e Ihres Schnellen Pedelecs einhalten.
• Seien Sie sich bewusst, dass die maximale Geschwindigkeit Ihres Schnellen Pedelec nicht
in allen Ländern erlaubt sein kann.
• Für diese Fahrräder muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
• In den meisten Ländern ist das Tragen eines Helms vorgeschrieben.
Auch wenn das Tragen eines Helms in Ihrem Land nicht zwingend vorgeschrieben ist, empfehlen
wir allerdings dringend, zu Ihrer eigenen Sicherheit immer einen Helm zu tragen.
* Hinweis. Die lokalen Gesetze / Vorschriften können sich mit der zeit ändernt.