Hinweis zur Entsorgung von Abfällen
Erlass 2005-829 vom 20. Juli 2005 über die Zusammensetzung von Elektro- und Elektronikgeräten
und die Entsorgung von Abfällen aus solchen Geräten zur Umsetzung der europäischen Richtlinien
2002/95 / EG und 2002/96 / EG.
Elektrische und elektronische Geräte sowie Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)
werden auf europäischer Ebene durch zwei Richtlinien geregelt, deren Zweck darin besteht,
die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten und andererseits die
Wiederverwendung, das Recycling und andere Formen der Verwertung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten zu fördern, um die Abfallmenge zu verringern, die entsorgt werden muss.
Jede nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebrachte elektrische und
elektronische Ausrüstung muss diese Kennzeichnung tragen.
Das Piktogramm bedeutet, dass das Gerät nicht mit anderen Abfällen entsorgt werden
darf, sondern dass es getrennt gesammelt, recycelt, wiederverwendet oder recycelt
werden kann.
Benutzer von Elektro- und Elektronikgeräten sind verpflichtet, Elektro- und Elektronik-Altgeräte
nicht mit unsortiertem Siedlungsabfall zu entsorgen.
Geeignete Sammelsysteme werden den Benutzern zur Verfügung gestellt.
Um den Vorschriften zu entsprechen, ist das Industrieunternehmen von Lacanche als Hersteller
von Elektrogeräten Mitglied der Öko-Organisation ECO-SYSTEME - Frankreich.
Durch die Einhaltung dieser Verordnungen vermeiden Benutzer elektrischer und elektronischer
Geräte potenziell schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit.
Sie tragen auch zur Erhaltung der natürlichen Ressourcen bei.
elektrisch und elektronisch