DEUTSCH
EG-KONFORMITÄTSERKLÄRUNG FÜR MASCHINEN
FAAC S.p.A.
Der Hersteller:
Anschrift:
Via Benini, 1 - 40069 Zola Predosa BOLOGNA - ITALIEN
erklärt, dass:
Der Antrieb Mod. 412
gemäß der Richtlinie 2006/42/EG hergestellt wurde, um in eine Maschine eingebaut oder mit anderen
Maschinen zu einer Maschine zusammengebaut zu werden;
den wesentlichen Sicherheitsanforderungen der folgenden weiteren EWG-Richtlinien entspricht.
2006/95/EG
2004/108/EG Richtlinie zur elektromagnetischen Verträglichkeit
und erklärt darüber hinaus, dass die Inbetriebnahme der Maschine bis zu dem Zeitpunkt nicht gestattet ist,
bis die Maschine, in die sie eingebaut wird bzw. als deren Bestandteil sie bestimmt ist, identifiziert und deren
Konformität mit den Vorgaben der Richtlinie 2006/42/EWG und den nachfolgenden Änderungen erklärt
wurde.
Bologna, den 01-01-2009
1) ACHTUNG! Um die Personensicherheit zu gewährleisten, sollte die Anleitung
aufmerksam befolgt werden. Eine falsche Montage oder ein fehlerhafter
Betrieb des Produktes können zu schwerwiegenden Verletzungen führen.
2) Die Anleitung aufmerksam lesen, bevor mit der Montage des Produktes
begonnen wird.
3) Das Verpackungsmaterial (Kunststoff, Styropor usw.) darf nicht in Reichweite
von Kindern aufbewahrt werden, da es eine potentielle Gefahrenquelle
darstellt.
4) Die Anleitung muss griffbereit aufbewahrt werden, um auch in Zukunft Bezug
auf sie nehmen zu können.
5) Dieses Produkt wurde ausschließlich für den in diesen Unterlagen angege-
benen Gebrauch entwickelt und hergestellt. Jeder andere Gebrauch, der
nicht ausdrücklich angegeben ist, könnte die Unversehrtheit des Produktes
beeinträchtigen und/oder eine Gefahrenquelle darstellen.
6) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung für Schäden ab, die durch unsachgemä-
ßen oder nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch der Automatik verursacht
werden.
7) Das Gerät darf nicht in explosionsgefährdeten Umgebungen montiert werden.
Entflammbare Gase bzw. Rauch stellen ein schwerwiegendes Sicherheitsrisiko
dar.
8) Die mechanischen Bauelemente müssen den Anforderungen der Normen
EN 12604 und EN 12605 entsprechen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören, sind für
die Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen
zu beachten.
9) Die Firma FAAC übernimmt keine Haftung im Falle von nicht fachgerechten
Ausführungen bei der Herstellung der anzutreibenden Schließvorrichtungen
sowie bei Deformationen, die eventuell beim Betrieb entstehen.
10) Die Montage muss unter Beachtung der Richtlinien EN 12453 und EN 12445
erfolgen.
Für Länder, die nicht der Europäischen Gemeinschaft angehören, sind für
die Gewährleistung eines entsprechenden Sicherheitsniveaus neben den
nationalen gesetzlichen Bezugsvorschriften die oben aufgeführten Normen
zu beachten.
11) Vor der Ausführung jeglicher Eingriffe auf der Anlage ist die elektrische Ver-
sorgung auszuschalten.
12) Auf dem Versorgungsnetz der Automatik ist ein allpolige Schalter mit Öffnungs-
abstand der Kontakte von mindestens 3 mm einzubauen. Darüber hinaus wird
der Einsatz eines Magnetschutzschalters mit 6 A mit allpoliger Abschaltung
empfohlen.
(RICHTLINIE 2006/42/EG)
Niederspannungsrichtlinie
HINWEISE FÜR DIE MONTAGE
ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
13
Der Geschäftsführer
A. Marcellan
13) Es sollte überprüft werden, ob vor der Anlage ein Differentialschalter mit einer
Auslöseschwelle von 0,03 A vorgesehen ist.
14) Es sollte überprüft werden, ob die Erdungsanlage fachgerecht ausgeführt
wurde. Die Metallteile der Schließung sollten an diese Anlage angeschlossen
werden.
15) Die Automation verfügt über eine eingebaute Sicherheitsvorrichtung für den
Quetschschutz, die aus einer Drehmomentkontrolle besteht. Es ist in jedem
Falle erforderlich, deren Eingriffsschwelle gemäß der Vorgaben der unter
Punkt 10 angegebenen Vorschriften zu überprüfen.
16) Die Sicherheitsvorrichtungen (Norm EN 12978) ermöglichen den Schutz
eventueller Gefahrenbereiche vor mechanischen Bewegungsrisiken, wie
zum Beispiel Quetschungen, Mitschleifen oder Schnittverletzungen.
17) Für sämtliche Anlagen wird der Einsatz von mindestens einem Leuchtsignal
(z.B. FAACLIGHT) sowie eines Hinweisschildes empfohlen, das über eine ent-
sprechende Befestigung mit dem Aufbau des Tors verbunden wird. Darüber
hinaus sind die unter Punkt "16" erwähnten Vorrichtungen einzusetzen.
18) Die Firma FAAC lehnt jede Haftung hinsichtlich der Sicherheit und des stö-
rungsfreien Betriebs der Automatik ab, wenn Komponenten auf der Anlage
eingesetzt werden, die nicht im Hause FAAC hergestellt wurden.
19) Bei der Wartung sollten ausschließlich Originalteile der Firma FAAC verwendet
werden.
20) An den Bestandteilen des Automationssystems dürfen keinesfalls Verände-
rungen vorgenommen werden.
21) Der Monteur muss in Notfällen sämtliche Informationen in Bezug auf den
manuellen Betrieb des Systems liefern und dem Betreiber der Anlage die
Gebrauchsanleitung, die dem Produkt beigelegt ist, übergeben.
22) Weder Kinder noch Erwachsene dürfen sich während des Betriebs in der
unmittelbaren Nähe der Automation aufhalten.
23) Die Funksteuerungen und alle anderen Impulsgeber müssen außerhalb der
Reichweite von Kindern aufbewahrt werden, um ein versehentliches Aktivieren
der Automation zu vermeiden.
24) Der Durchgang/die Durchfahrt darf nur bei stillstehender Automation erfol-
gen.
25) Der Betreiber darf keinerlei Reparaturen oder direkte Eingriffe an der Auto-
mation ausführen, sondern muss sich hierfür ausschließlich an qualifiziertes
Fachpersonal wenden.
26) Wartung: Mindestens alle 6 Monate muss die Funktionstüchtigkeit der Anlage,
insbesondere die Funktionstüchtigkeit der Sicherheits- und der Entriegelungs-
vorrichtungen überprüft werden (falls vorhanden auch die Schubkraft des
Antriebs).
27) Alle Vorgehensweisen, die nicht ausdrücklich in der vorliegenden Anleitung
vorgesehen sind, sind nicht zulässig.
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