Symbole Gerät / Betriebsanleitung; Bestimmungsgemäße Verwendung; Restrisiken - ATIKA KSG 220 A Notice Originale

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  • FRANÇAIS, page 17
Symbole Gerät
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung und
Sicherheitshinweise lesen und beachten.
Vor Reparatur-, Wartungs- und Reinigungsar-
beiten Motor abstellen und Netzstecker ziehen.
Achtung Schneidgefahr! Hände nicht in die
rotierende Scheibe halten!
Schutzhandschuhe tragen.
Staubschutzmaske tragen.
Schutzbrille und Gehörschutz tragen.
Elektrische Geräte gehören nicht in den Hausmüll.
Geräte, Zubehör und Verpackung einer umwelt-
freundlichen Wiederverwertung zuführen.
Gemäß der Europäischen Richtlinie 2002/96/EG
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte müssen nicht
mehr
gebrauchsfähige
gesammelt und einer umweltgerechten Wieder-
verwertung zugeführt werden.
Symbole der Betriebsanleitung
Drohende Gefahr oder gefährliche Situation.
Das
Nichtbeachten
Verletzungen
Sachbeschädigung führen.
Wichtige Hinweise zum sachgerechten Umgang
mit der Maschine. Das Nichtbeachten dieser
Hinweise kann zu Störungen an der Maschine
führen.
Benutzerhinweise. Diese Hinweise helfen Ihnen,
alle Funktionen des Gerätes optimal zu nutzen.
Montage, Bedienung und Wartung der Maschine.
Hier wird Ihnen genau erklärt, was Sie tun müssen.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Kettenschärfgerät ist nur für die Nutzung im Heim- und
Handwerkbereich vorgesehen. In der Standardausführung
mit montierter Schleifscheibe (100 x 3,2 x 10 mm, 63 m/s)
ist das Kettenschärfgerät ausschließlich zum Schärfen von
Hobbysägeketten (6,35 mm (1/4"), 9,52 mm (3/8") Hobby-
und 8,255 mm (0,325") Sägeketten) vorgesehen.
Optional gibt es eine Schleifscheibe (100 x 4,5 x 10 mm)
für Profisägeketten.
Das Gerät darf nicht zum Schärfen anderer Gegenstände
genutzt werden. Es besteht Gefahr von Verletzungen!
Elektrogeräte
dieser
Hinweise
zur
Folge
haben
oder
Verwenden Sie nur für die Maschine geeignete
Schleifscheiben.
Es dürfen nur Sägeketten bearbeitet werden, die sicher
aufgelegt und geführt werden können.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung
Betriebs, Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen
und die Befolgung der in der Anleitung enthaltenen
Sicherheitshinweise.
Die
schriften, sowie die sonstigen allgemein anerkannten
arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Regeln
sind einzuhalten.
Jeder weiter darüber hinausgehende Gebrauch gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende
Schäden jeder Art haftet der Hersteller nicht: das Risiko
trägt allein der Benutzer.
Eigenmächtige Veränderungen an dem Kettenschärfgerät
schließen eine Haftung des Herstellers für daraus
entstehende Schäden jeder Art aus.
Das Kettenschärfgerät darf nur von Personen gerüstet,
genutzt und gewartet werden, die damit vertraut und über
die Gefahren unterrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten
dürfen nur durch uns bzw. durch von uns benannte
Kundendienststellen durchgeführt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter
getrennt
Umgebung verwendet oder dem Regen ausgesetzt
werden.

Restrisiken

Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können trotz Ein-
haltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen aufgrund
kann
der durch den Verwendungszweck bestimmten Konstruktion
zu
noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken
„Sicherheitshinweise"
Verwendung", sowie die Betriebsanleitung insgesamt beachtet
werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von
Personenverletzungen und Beschädigungen.
Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das
Reingreifen in die laufende Schleifscheibe.
Verletzungsgefahr der Finger und Hände durch das
Berühren der Schleifscheibe an nicht abgedeckten
Bereichen.
Verletzungsgefahr durch Funkenflug.
Einatmen von Schleifstaub.
Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ordnungs-
gemäßer Elektro-Anschlussleitungen.
Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten
elektrischen Bauteilen.
Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden
Arbeiten ohne Gehörschutz.
Des Weiteren können trotz aller getroffener Vorkehrungen
nicht offensichtliche Restrisiken bestehen.
4
der
vom
Hersteller
geltenden
einschlägigen
können
minimiert
und
die
vorgeschriebenen
Unfallverhütungsvor-
werden,
wenn
die
„Bestimmungsgemäße

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