Betriebsvorschriften - Storch Color Free Mode D'emploi

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8.3. Pflege und Wartung der Analge
Die Anlage ist weitgehend wartungsfrei.
Kontrollieren Sie aber regelmäßig alle Anlagenkomponenten auf Verschmutzung und reinigen Sie diese von möglichen
Schlammablagerungen. Gegebenenfalls sind dazu die Tauchpumpen auszubauen.
Achten Sie darauf, dass der Netzstecker gezogen ist!
9. Spaltmittel
9.1. Prinzip der Emulsionsspaltung
1
Beimischung des Spaltmittels
2
Spaltvorgang
3
Schlamm / Wasser Trennung
Das STORCH Spaltmittel ist speziell auf den Einsatz zur
Reinigung von Malerabwässern abgestimmt und ist der
Handhabung und Anwendung einfach.
Das Spaltmittel bewirkt nach intensiver Einmischung ins
Abwasser die Spaltung und Ausflockung der Schadstoffe,
so dass diese als Rückstand abgetrennt werden können.
9.2. Kontrolle des Filtrats
(gereinigtes Abwasser, siehe Abbildung)
Nach einer optimalen Spaltung ist die Wasserphase klar, d.h. es ist keine Trübung mehr vorhanden. Der Schlamm
sollte aus ausreichend grossen Flocken von 2 - 5 mm bestehen. Ist das behandelte Abwasser trotz einer hohen Spalt-
mitteldosierung weiterhin trübe, so ist zuerst der pH-Wert des Abwassers zu prüfen (siehe Punkt 11.). Ist auch über den
pH-Wert des Abwassers keine Ursache zu erkennen, ist zu prüfen, ob Laugen, Seifen o.ä. der Anlage zugeführt wurden
(siehe Punkt 10.2.).
ACHTUNG: Lösungsmittel bilden keine Trübung und können daher auch bei klarem Filtrat noch im
Abwasser gelöst sein. Die erforderliche Menge des Spaltmittels zur optimalen Reinigung ist abhängig
von der Verschmutzung des Abwassers, d.h. von Farb und Feststoffkonzentration.

10. Betriebsvorschriften

Die über die Spaltanlage zu reinigenden Malerabwässer haben gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, damit ein funk-
tionssicherer Betrieb gewährleistet ist sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten werden können.
Insbesondere ist auch der pH-Wert des Abwassers zu beachten (siehe Punkt 11.2.).
10.1. Einsatzbereich der Spaltanlage
- Spülwasser / Auswaschwasser: Reinigung von Pinseln, Rollern, Gebinden und Arbeitsgeräten, die mit wasserver-
dünnbaren Farben verschmutzt sind (Farbanteil max. 1 %).
- Abwässer vom Nass-Schleifen / Aufrauhen
- Abwässer vom Anlaugen (Einschränkungen mengenmässig, pH-Wert beachten).
10.2. Abwässer und Stoffe, die nicht der Spaltanlage zugeführt werden dürfen
- chlorierte Lösungsmittel (z.B. aus Abbeizpasten / Pinselreiniger)
- Abwässer aus Abbeizarbeiten mit chlorierten Lösungsmitteln
- stark salmiakhaltige Abwässer
- Ablaugeabwässer
- Lösemittelhaltige Farb und Lackreste (wie z.B. Kunstharz, Nitro, Terpentinhaltig o.ä.)
- Verdünnung/Lösemittel
- Pinselreiniger (auch „biologisch abbaubare": hoher Anteil an aromatischen Kohlenwasserstoffen)
- Säuren und Laugen (siehe Punkt 11.)
- Seifenwasser
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