1.
Die IKAR Gegengewichtshülse ist ein Bestandteil der mobilen Anschlageinrichtung Auslegerarm nach EN 795
Typ B:2012, CEN/TS 16415:2013-04 vom Typ IKAR AASS-1, AASS-2, AASS-3, ASS-1, ASS-2 und ASS-3. Die
Gegengewichtshülse wird nicht mit dem Untergrund verbunden und kann mit dem Auslegerarm zum nächsten
Einsatzort transportiert werden. Die Gegengewichtshülse darf nur gemeinsam mit dem IKAR Auslegerarm
verwendet werden.
2.
Bei Nichtbeachtung besteht Lebensgefahr.
3.
Es muss ein Plan der Rettungsmaßnahmen vorhanden sein, in dem alle bei der Arbeit möglichen Notfälle
berücksichtigt sind.
4.
Die Einrichtung darf nur von Personen benutzt werden, die entsprechend ausgebildet und sachkundig sind.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen dürfen nicht vorliegen! (z.B. Alkohol-, Drogen-, Medikamenten- oder
Kreislaufprobleme).
5.
Die Montage der IKAR Gegengewichtshülse hat fachgerecht zu erfolgen, siehe im Abschnitt Montageanleitung.
6.
Die Montage der IKAR Gegengewichtshülse hat waagerecht, bzw. in Bezug auf die Hülse senkrecht und
standsicher zu erfolgen.
7.
Die IKAR Gegengewichtshülse muss mit 560 kg belastet werden.
8.
Vor der Montage der IKAR Gegengewichtshülse ist die Tragfähigkeit der Standfläche nachzuweisen, ob diese
der zu erwartenden Belastung aus dem Auslegerarm in ungünstigster Laststellung durch einen Sturz standhält.
9.
Die zulässige Belastung der Anschlageinrichtung entspricht der EN 795 Type B:2012 für die Sicherung für 1
Person und der CEN/TS 16415:2013 für die Sicherung von max. 2 Personen.
10. Vor jeder Benutzung der Einrichtung ist die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung an der IKAR
Gegengewichtshülse zu kontrollieren.
11. Eine beschädigte oder durch Sturz beanspruchte Einrichtung oder wenn Zweifel über den sicheren Zustand
der Einrichtung bestehen, ist diese sofort dem Gebrauch zu entziehen! Sie darf erst nach Überprüfung durch
eine sachkundige Person und schriftlicher Freigabe wiederverwendet werden. Reparaturen dürfen nur vom
Hersteller durchgeführt werden.
12. Je nach Bedarf, mindestens jedoch alle zwölf Monate, muss die Einrichtung vom Hersteller oder von einer,
vom Hersteller geschulten und autorisierten Personen überprüft werden. Dies muss in den mitgelieferten
Prüfbüchern dokumentiert werden. Die Wirksamkeit und Haltbarkeit der IKAR Gegengewichtshülse und des
IKAR-Auslegerarmes hängen von der regelmäßigen Prüfung ab.
13. Die DGUV Regeln 112-198 und 112-199 sind zu beachten.
14. Die IKAR Gegengewichtshülse als auch der IKAR Auslegerarm sind vor jeglichen Einwirkungen von
Schweißflammen und -funken, Feuer, Säuren, Laugen sowie extremen Temperaturen und korrosiven
Umwelteinflüssen zu schützen.
15. Der zulässige Temperatureinsatzbereich liegt zwischen -30° und +50° Celsius.
16. Es dürfen keine Veränderungen und Ergänzungen an der Einrichtung vorgenommen werden, sonst besteht
Lebensgefahr.
DEUTSCH
Gebrauchsanleitung
Sicherheitshinweise
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