VI - Wartung und Reparaturen
WARNUNG!
Vor der Reinigung des Akku-
Bohrschraubers bzw. des Ladegerätes,
Akkupack aus dem Gerät herausnehmen,
bzw. Netzteil aus der Steckdose ziehen.
Verwenden Sie zur Reinigung immer ein
trockenes oder feuchtes - aber nicht nasses
- Tuch. Viele Reinigungsmittel enthalten
chemische Substanzen, welche die
Kunststoffteile des Akku-Bohrschraubers
beschädigen können. Benutzen Sie aus
diesem Grund nur milde und auf keinen
Fall lösungsmittelhaltige Reinigungsmittel,
wie z.B. Benzin, Farbverdünnung,
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Terpentin oder Ähnliches. Halten Sie
die Belüftungsöffnungen immer frei von
Staubablagerungen, um ein Überhitzen des
Akku-Bohrschraubers zu vermeiden.
Im Geräteinneren befinden sich
keine weiteren zu wartenden oder zu
schmierenden Teile.
Bewahren Sie Ihren Akku-Bohrschrauber
nach Gebrauch im mitgelieferten
Werkzeugkoffer an einem trockenen, für
Kinder nicht erreichbaren Ort auf.
Der angegebene Schwingungsemissionswert
ist nach einem genormten Prüfverfahren
gemessen worden und kann zum Vergleich
eines Elektrowerkzeugs mit einem anderen
verwendet werden. Der angegebene
Schwingungsemissionswert kann auch
zu einer einleitenden Einschätzung der
Aussetzung verwendet werden.
WARNUNG! Der Schwingungsemissionswert
kann sich während der tatsächlichen
Benutzung des Elektrowerkzeuges
von dem Angabewert unterscheiden,
abhängig von der Art und Weise, in der das
Elektrowerkzeug verwendet wird. Es besteht
die Notwendigkeit, Sicherheitsmaßnahmen
zum Schutz des Bedieners festzulegen,
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die auf einer Abschätzung der
Aussetzung während der tatsächlichen
Benutzungsbedingungen beruhen (hierbei
sind alle Anteile des Betriebszyklus zu
berücksichtigen, beispielsweise Zeiten, in
denen das Elektrowerkzeug abgeschaltet ist,
und solche, in denen es zwar eingeschaltet
ist, aber ohne Belastung läuft).
Automatische Überlastabschaltung
Der Akku-Bohrschrauber ist durch einen
automatischen Überlastschutz abgesichert.
Bei einer Überbelastung der Maschine oder
einem Temperaturanstieg der Batterie von
über 70°C unterbricht der Überlastschutz
automatisch die Stromversorgung bis das
Gerät ausreichend abgekühlt ist.
Schutz vor Tiefenentladung
Durch ein "Electronic Cell Protection
(ECP)" - System ist die Li-Ionen Batterie
gegen eine Tiefenentladung geschützt. Bei
nahezu leerer Batterie wird die Stromzufuhr
automatisch unterbrochen. Bitte laden Sie
die Batterie auf, wie in Abschnitt „Laden des
Akkupacks" beschrieben.
ACHTUNG! Nach automatischer
Abschaltung durch das ECP – System
nicht den Ein-/Aus Druckschalter weiter
betätigen.
Durch weitere Verwendung nach einer
automatischen Abschaltung kann der
Akkupack dauerhaft beschädigt werden.
VII - Garantie
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
unsere Produkte unterliegen strengen
Qualitätskontrollen.
Im Falle von Fehlfunktionen, die auf
Material-oder Verarbeitungsfehler hinweisen,
wenden Sie sich bitte an Ihren Hornbach-
Baumarkt. Für die Geltendmachung von
Garantieansprüchen gilt:
1. Diese Bedingungen regeln
zusätzliche Garantieleistungen und
sind für Sie kostenlos. Die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche bleiben
unberührt.
2. Die Garantieleistung beschränkt sich auf
Material oder Herstellungsfehler und deren
Behebung bzw. den Austausch des Gerätes.
Da unsere Geräte nicht für den gewerblichen,
handwerklichen oder industriellen Einsatz
konstruiert sind, kommt der Garantievertrag
nicht zu Stande, wenn das Gerät in solchen
oder gleichzusetzenden Tätigkeiten
eingesetzt wird. Ausgeschlossen sind ferner
Ersatzleistungen für Transportschäden,
Schäden durch Nichtbeachtung der
Montage oder Gebrauchsanleitung
(wie z.B. Anschluss an eine falsche
Netzspannung oder Stromart), nicht
fachgerechte Installation, missbräuchliche
oder unsachgemäße Anwendung (wie z.B.
Überlastung des Gerätes oder Verwendung
von nicht zugelassenen Einsatzwerkzeugen
oder Zubehör), Nichtbeachtung der
Wartungsund
Sicherheitsbestimmungen, Eindringen von
Fremdkörpern in das Gerät (wie z.B. Sand,
Steine oder Staub), Gewaltanwendung
oder Fremdeinwirkungen (wie z.B.
Schäden durch Herunterfallen) sowie durch
verwendungsgemäßen, üblichen Verschleiß
(wiez.B. Akkus, Messer, etc.). Der
Garantieanspruch erlischt, wenn an dem
Gerät bereits Eingriffe vorgenommen
wurden.
3. Die Garantiezeit beträgt 3 Jahre und
beginnt mit dem Verkaufsdatum des Gerätes.
Garantieansprüche sind innerhalb der
Garantiezeit und innerhalb von zwei Wochen
nach dem Erkennen des Defektes geltend
zu machen. Eine spätere Geltendmachung
ist ausgeschlossen. Durch die Reparatur
oder den Austausch des Gerätes wird die
Garantiezeit nicht verlängert noch eine neue
Garantiezeit für das Gerät oder etwaige
Ersatzteile in Gang gesetzt.
4. Um Garantieansprüche geltend zu
machen, wenden Sie sich bitte an Ihren
Hornbach-Baumarkt und legen Sie den
Verkaufsbeleg im Original oder einen
sonstigen datierten Kaufnachweis vor.
Bewahren Sie die daher den Kassenbon gut
auf! Beschreiben Sie den Reklamationsgrund
möglichst genau. Ist der Defekt von unserer
Garantieleistung erfasst, erhalten Sie
umgehend ein repariertes oder neues Gerät
zurück.
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