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RICHTLINIE 2002/96/EG (WEEE)
4.
RICHTLINIE 2002/96/EG (WEEE)
Informationen für den Benutzer:
Dieser Hinweis betrifft ausschließlich die Besitzer von Geräten, die mit diesem Symbol (auf
Klebeetikette am Gerät) gekennzeichnet sind.
Dieses Symbol bedeutet, dass das Produkt gemäß den gültigen Gesetzen als Elektro- oder
Elektronikgerät eingestuft ist und im Sinne der europäischen Richtlinie 2002/96/eg (weee)
nach Ablauf seiner Nutzungsdauer getrennt entsorgt und einer kostenlosen, dafür zuständigen
Sammelstelle zugeführt werden muss.
Das Gerät kann bei Kauf eines neuen äquivalenten Geräts auch dem Händler zurückerstattet
werden.
Der Benutzer verpflichtet sich dazu, das Gerät nach Ablauf seiner Nutzungszeit ordnungsgemäß
zu entsorgen, andernfalls kann eine Strafe, wie von den geltenden Gesetzesbestimmungen
vorgesehen, verordnet werden.
Eine
ordnungsgemäße Trennsammlung
und
die
darauf
folgende
umweltfreundliche
Wiederverwertung, Behandlung und Beseitigung des Altgeräts tragen dazu bei, unsere
Umwelt und unsere Gesundheit zu schützen und fördern die Wiederverwendung und/oder
Wiederaufbereitung der Abfallmaterialien des Geräts. Für weitere Informationen bezüglich der
Entsorgungsdienste wenden Sie sich an die Verwaltung vor Ort oder an Ihren Händler.
Die Hersteller und Importeure verpflichten sich für eine ordnungsgemäße Wiederverwertung,
Behandlung und Beseitigung der Altgeräte, soweit direkt möglich oder durch entsprechende
Gemeinschaftsstellen.
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