• Reinigen Sie die Oberfl äche mithilfe von Seife und einem feuchten Lappen und spülen und trocknen Sie sie danach ab.
Zum einwandfreien Betrieb des Spülmittel-Behälters und Klarspüler-Behälters sollten ihre Röhrchen alle 6 Monate
gewechselt werden.
Mindestens einmal im Jahr sollte das Gerät gewartet werden, um seinen Abnutzungsgrad zu prüfen und evtl. Mängel an
Bestandteilen zu fi nden. Bei jeglicher Störung ist qualifi ziertes Personal (Service) verpfl ichtet, den Mangel zu beseitigen. Der
Service sollte Folgendes warten:
• Zustand der Heizelemente,
• Zustand der Elektrik,
• Sicherungsstand der Heizelemente,
• Abnutzungsgrad des Geräts.
Obwohl es noch kein Sonderprogramm für zyklische Überprüfungen erarbeitet wurde, empfehlen wir zweimal im Jahr eine
Überprüfung des Betriebs des Geräts und seiner Sicherungen durch Fachpersonal. Evtl. Beschädigungen oder Störungen am
Gerät, die auf Nichtbeachtung der Anweisungen in dieser Bedienungsanleitung zurückzuführen sind, sowie Missachtung der
geltenden Vorschriften und Normen wird nicht der Herstellerhaftung unterliegen.
Betriebsstillstand
Wird ein Betriebsstillstand über eine längere Zeit geplant, müssen die Behälter für Spülmittel und Klarspüler entleert
werden, um eine Kristallisation infolge einer Pumpenbeschädigung zu vermeiden. Daher sollten die Absaugröhrchen aus
beiden Behältern ausgezogen werden und in eine Schale mit sauberem Wasser gelegt werden. Führen Sie ein paar Spülgänge
durch und entleeren Sie anschließend den Wassertank. Schalten Sie den Hauptschalter aus und drehen Sie das Wasserventil
zu. Schließen Sie die Absaugröhrchen erst dann erneut an, wenn das Gerät wieder benutzt wird (das transparente an dem
Spülmittel und das transparente mit einer blauen Umhüllung an dem Klarspüler).
Es ist verboten, das Gerät über einen längeren Betriebsstillstand eingeschaltet oder das Wasserventil
aufgedreht zu haben.
9. ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Diese Informationen beziehen sich auf eine ordnungsgemäße Vorgehensweise mit verbrauchten elektrischen und
elektronischen Geräten.
• Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft wird, zurückgelassen werden. Jedes Ge-
schäft ist dazu rechtlich verpfl ichtet, das alte Gerät kostenlos entgegenzunehmen, soweit ein neues Gerät derselben Art
und in derselben Menge gekauft wird. Der Käufer ist lediglich dazu verpfl ichtet, das alte Gerät auf eigene Kosten zum
Geschäft zu bringen.
• Das alte Gerät sollte zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht werden. Informationen über die sich in Ihrer
unmittelbarer Umgebung befi ndenden Punkte fi nden Sie auf der Internetseite oder Informationstafel Ihrer Gemeinde.
• Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen zurückgelassen werden. Sollte eine Reparatur wirt-
schaftlich nicht nachvollziehbar oder technisch unmöglich sein, ist der Servicedienst dazu verpfl ichtet, das Gerät kosten-
los entgegenzunehmen.
• Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben. Sollten Sie keine Zeit oder keine Möglichke-
it haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen, können Sie sich diesbezüglich an eine spezialisierte
Dienstleistungsfi rma wenden und die Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden. Dafür drohen
hohe Geldstrafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet, dass nach dem Ablauf
der Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus diesem Grund muss es an einen Ort gebracht
werden, wo es vorschriftsmäßig deponiert oder wiederverwertet wird.
10. GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keinem Garantiewechsel unterliegen
folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein beschädigte Heizelemente, Schrauben und
Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner, Gummidichtungen und jegliche mechanisch beschädigten
Elemente. Keinem Garantiewechsel unterliegen auch Bauelemente, die infolge fehlerhafter Bedienung beschädigt wurden.
Selbstreparatur und Beseitigung der Garantieplombe haben den Verlust der Garantie zur Folge.
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