1.3 Hinweise für den
Betreiber müssen in eigener Verantwortung für Folgendes sorgen:
Betreiber
• Die regionalen und nationalen Vorschriften zu Arbeitsschutz, Unfallverhütung
• Diese Anleitung muss dem Aufbau- und Bedienpersonal zur Verfügung stehen.
• Die Arbeitsbühne darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
1.4 Hinweise für das
Personen, die unter Einfluss von Drogen, Alkohol oder die Reaktionsfähigkeit be-
Personal
einflussenden Medikamenten stehen, dürfen die Arbeitsbühne nicht aufbauen, ver-
wenden, warten und instand halten.
1.4.1 Aufbaupersonal
• Dem Personal müssen die in ihrem Land gültigen Unfallverhütungsvorschriften
• Personal in der Ausbildung darf die Arbeitsbühne nur unter Aufsicht oder nach
1.4.2 Bedienpersonal
• Dem Personal müssen die in ihrem Land gültigen Unfallverhütungsvorschriften
1.4.3 Wartungspersonal
• Instandhaltungsarbeiten (Schmieren, Reinigen etc.) dürfen nach Autorisierung
• Wartungspersonal muss nach den im jeweiligen Land gültigen Vorschriften au-
2. Sicherheitshinweise
2.1 Bestimmungsge-
Die Arbeitsbühne ist für folgende Einsätze bestimmt:
mäße Verwendung
• Zugänglichkeitsverbesserung für eine sichere und leicht zugängliche Arbeits-
• Innen- und Außeneinsatz,
• max. Windstärken von 12 m/s (Windstärke 6 nach Beaufortskala),
• Arbeiten, bei denen keine schweren Bau- und Werkstoffe erforderlich sind,
• Arbeiten, bei denen über längere Zeit am selben Ort gearbeitet wird,
• die gleichzeitige Nutzung durch mehrere Personen, wenn die maximal zulässige
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch, dass die vom Hersteller vor-
geschriebenen Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungsbedingungen eingehalten
werden.
und Arbeiten auf/mit Gerüsten müssen eingehalten werden.
Die Inhalte müssen in allen Einzelheiten vom Personal verstanden und befolgt
werden.
und die Vorschriften zum sicheren Aufbau von Gerüsten bekannt sein.
Autorisierung durch eine erfahrene Person aufbauen.
und die Vorschriften zum sicheren Umgang mit Gerüsten bekannt sein.
durch den Betreiber vom Bedienpersonal ausgeführt werden.
torisiert sein.
aufgabe in einer bestimmten Maximalhöhe der Plattform:
> Arbeitsbühne 53794: 2,46 m
> Arbeitsbühne 53795: 3,58 m,
Belastungsgrenze von 2,0 kN/m
2
nicht überschritten wird.
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