Verwendungszweck - Truma Gasfilter Instructions De Montage

Filtre à gaz
Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles
  • FR

Les langues disponibles

  • FRANÇAIS, page 14

Verwendungszweck

Abdampfrückstände, wie Olefine, Paraffine und sonstige Koh-
lenwasserstoffverbindungen gelangen bei der Herstellung und
über die Logistikkette ins Flüssiggas. Diese öligen Substan-
zen werden aus der Flüssiggasflasche als Aerosole (flüssige
Tröpfchen im Mikrometerbereich) im Gasstrom mitgerissen
und lagern sich in den Gasdruckreglern, Rohrleitungen oder
Ventilen ab.
Der Anteil der Abdampfrückstände im Flüssiggas ist von ver-
schiedenen Faktoren abhängig. Das sind unter anderem die
entnommene Gasmenge, der Druck und die Temperatur bei
der Entnahme, die verwendete Gasflasche und die Standards
des Abfüllbetriebes.
Der Truma Gasfilter wurde ausschließlich zur Filterung von
Aerosolen, d.h. flüssigen Tröpfchen im Gasstrom ausgelegt
und scheidet Dank seines effizienten Filterelements bis zu
99,9 % der öligen Substanzen ab.
Er ist nicht für die Filtrierung von rein gasförmigen oder rein
flüssigen Reststoffen geeignet.
Es besteht kein Garantieanspruch für Ausfälle von Gas-
druckreglern, Ventilen oder sonstigen Bauteilen in der
Flüssiggasanlage durch Verölung oder sonstige Fremdstoffe
im Flüssiggas.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Gasfilter ist ausschließlich zum Einbau und Betrieb in
„Wohnanhängern" (Caravans) der Fahrzeugklasse O und
„Wohnmobilen" (Motorcaravans) der Fahrzeugklasse M1
zugelassen, wenn die Installation der Gasanlage nach
EN 1949 durchgeführt ist.
Nationale Vorschriften und Regelungen zum Betrieb und
Prüfungen von Gasinstallationen (in Deutschland z. B. das
DVGW-Arbeitsblatt G 607) müssen beachtet werden.
Bei gewerblicher Anwendung des Gerätes hat der Betreiber
für die Einhaltung besonderer gesetzlichen und versicherungs-
rechtlicher Vorschriften des jeweiligen Bestimmungslandes
Sorge zu tragen (in Deutschland z.B. DGUV Vorschriften).
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Alle anderen Anwendungen, die nicht unter bestimmungs-
gemäßer Verwendung aufgeführt sind, sind unzulässig und
daher verboten.
Dies gilt z. B. für Einbau und Betrieb in:
– Kraftomnibussen (Fahrzeugklasse M2 und M3),
– Nutzfahrzeugen (Fahrzeugklasse N),
– Booten und anderen Wasserfahrzeugen,
– Jagd-/Forsthütten, Wochenendhäusern oder Vorzelten.
Der Einbau in Anhängern und Fahrzeugen zum Transport ge-
fährlicher Güter ist verboten.
DE
3

Publicité

Table des Matières
loading

Table des Matières