III. Besondere Garantiebedingungen für die Vorort Reparatur bzw. den Vorort
Austausch
Soweit sich aus der dem Gerät anliegenden Garantiekarte ein Anspruch auf Vorort Reparatur bzw. den Vorort
Austausch ergibt, gelten die besonderen Garantiebedingungen für die Vorort Reparatur bzw. Vorort Austausch für
Ihr MEDION Gerät. Zur Durchführung der Vorort Reparatur bzw. den Vorort Austausch muss von Ihrer Seite
folgendes sichergestellt werden:
Mitarbeiter der MEDION muss uneingeschränkter, sicherer und unverzüglicher Zugang zu den Geräten
gewährt werden.
Telekommunikationseinrichtungen, die von Mitarbeitern von MEDION zur ordnungsgemäßen Ausführung
Ihres Auftrages, für Test- und Diagnosezwecke sowie zur Fehlerbehebung benötigt werden, müssen von
Ihnen auf eigene Kosten zu Verfügung gestellt werden.
Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach der Inanspruchnahme den
Dienstleistungen durch MEDION selbst verantwortlich.
Sie haben alle sonstigen Maßnahmen zu ergreifen, die von MEDION zu einer ordnungsgemäßen
Ausführung des Auftrags benötigt werden.
Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Geräte nach der
Inanspruchnahme der Dienstleistung durch MEDION selbst verantwortlich.
Der kostenfreie Storno-Zeitraum für den Vorort Reparatur bzw. den Vorort Austausch beträgt mind. 24
Stunden, danach müssen die uns durch die verspätete oder nicht erfolgten Storno entstandenen Kosten in
Rechnung gestellt werden.
Soweit der zwischen Ihnen und dem zuständigen Techniker von MEDION vereinbarte Termin zur
Durchführung der Vorort Reparatur bzw. des Vorort Austauschs nicht eingehalten werden kann und von
Ihrer Seite auch nicht frühzeitig (mindestens 12 Stunden vorher) abgesagt wurde, so ist die MEDION
berechtigt Ihnen die angefallenen Kosten hierfür in Rechnung zu stellen.
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