Teil 8. Gewährleistungsbedingungen - involight FOG400 Mode D'emploi

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  • FRANÇAIS, page 20
An alle Einwohner der Europäischen Union:
Dieses Produkt unterliegt der europäischen Richtlinie 2002/96/EG. Entsorgen Sie Ihr Alt Gerät
nicht mit dem normalen Hausmüll.
Dieses Symbol auf dem Produkt oder der Verpackung zeigt an, dass die Entsorgung dieses
Produktes nach seinem Lebenszyklus der Umwelt Schaden zufügen kann. Entsorgen Sie die Einheit (oder
verwendeten Batterien) nicht als unsortiertes Hausmüll. die Einheit oder verwendeten Batterien müssen von einer
spezialisierten Firma zwecks Recycling entsorgt werden. Diese Einheit muss an den Händler oder ein örtliches
Recycling-Unternehmen retourniert werden. Respektieren Sie die örtlichen Umweltvorschriften.
Falls Zweifel bestehen, wenden Sie sich für Entsorgungsrichtlinien an Ihre örtliche Behörde.
WEEE-Reg.-Nr. Deutschland: DE91898274
Teil 8. Gewährleistungsbedingungen:
INVOLIGHT Geräte unterliegen den gültigen, gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Informieren Sie sich
bei Ihrem Fachhändler über die gültigen Gewährleistungsbestimmungen. Die folgenden Bedingungen treten mit
dem Kauf eines INVOLIGHT Produktes in Kraft:
Nur autorisierte Fachhändler, die von INVOLIGHT bestimmt werden, dürfen Reparaturen an INVOLIGHT Geräten
vornehmen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn ein nicht autorisierter Service, Techniker oder eine
Privatperson einen Reparaturversuch unternimmt oder das Gerät öffnet. Geräte, die innerhalb der
Gewährleistungsperiode einen Defekt aufweisen, können zum Zweck der Reparatur oder des Austausches dem
autorisierten Verkäufer zurückgesandt werden. Bitte klären Sie im Falle einer erforderlichen Reparatur oder eines
Austausches den genauen Ablauf für den Rückversand mit dem Verkäufer. Gegebenenfalls schauen Sie in den
allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers, um Informationen über Gewährleistungsabwicklungen
zu erhalten. Verschleißteile werden von der Gewährleistung nur berücksichtigt, wenn diese bereits bei Auslieferung
des Gerätes einen Defekt aufweisen. Der Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn das Gerät
selbstverschuldet zerstört wurde (z.B. Sturz oder Überspannung). Auch mechanische Defekte wie abgebrochene
Schalter oder Gehäuseteile sind vom Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Für alle Service– bzw.
Reparaturleistungen kontaktieren Sie bitte den Fachhändler, bei dem das Gerät erworben wurde. Er wird Ihnen so
gut wie möglich weiterhelfen.
Stand: 01/2020– Technische und optische Änderungen im Rahmen der Produktverbesserung sind – auch ohne
vorherige Ankündigung – vorbehalten.
Für Druckfehler und daraus resultierender Fehlbedienung wird keine Haftung übernommen. Im Zweifelsfalle fragen
Sie Ihren INVOLIGHT Fachhändler!
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