Die Abbildungen dienen der bildlichen
Darstellung, Abweichungen vom Produkt
sind möglich. Technische Änderungen
bleiben vorbehalten.
GARANTIEKARTE
Die Franz Joseph Schütte GmbH übernimmt
für die von Ihnen erworbene Armatur eine
Herstellergarantie gemäß den nachstehenden
Garantiebedingungen. Ihre Gewährleistungs-
ansprüche aus dem Kaufvertrag mit dem Ver-
käufer sowie gesetzliche Rechte werden durch
diese Garantie nicht eingeschränkt.
Garantiebedingungen:
1. Umfang der Garantie
Die Franz Joseph Schütte GmbH gewährt
eine Garantie für einwandfreie, dem Zweck
entsprechende Werkstoffbeschaffenheit und
Werkstoffverarbeitung, fachgerechten Zusam-
menbau, Dichtheit und Funktion der Einhand-
mischtechnik.
Von der Garantie ausgeschlossen sind:
• Kartusche
• Schäden durch unsachgemäße Montage,
Inbetriebnahme und Behandlung
• Schäden durch äußere Einflüsse, wie Feuer,
Wasser, anormale Umweltbedingungen
• Mechanische Beschädigung durch Unfall, Fall,
oder Stoß
• Fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
• Normale Abnutzung oder Wartungsmängel
• Schäden infolge Reparaturen durch nicht
qualifizierte Personen
• Unsachgemäße Behandlung, ungenügende
Pflege sowie Verwendung ungeeigneter
Putzmittel
• Chemische oder mechanische Einwirkung
während Transport, Lagerung, Anschluss,
Reparatur und Benutzung der Armatur
2. Garantieleistung
Die Garantieleistung bezieht sich nach unserer
Wahl auf die unentgeltliche Reparatur, die
kostenlose Lieferung von Ersatzteilen oder
einer gleichwertigen Armatur gegen Rückgabe
des fehlerhaften Teils bzw. der fehlerhaften
Armatur. Sollte der betreffende Typ nicht mehr
hergestellt werden, behalten wir uns vor, nach
eigener Wahl eine Ersatzarmatur aus unserem
Sortiment zu liefern, der dem zurückge-
gebenem Typ so nah wie möglich kommt.
Ersetzte Armaturen oder Teile gehen in unser
Eigentum über. Bei Einsendung der Armatur
trägt der Käufer die Transportkosten sowie das
Transportrisiko.
Die Erstattung von Aufwendungen für Aus-
und Einbau, Überprüfung, Forderungen nach
entgangenem Gewinn und Schadenersatz
sind von der Garantie ebenso ausgeschlossen,
wie weitergehende Ansprüche für Schäden
und Verluste gleich welcher Art, die durch
die Armatur oder deren Gebrauch verursacht
wurden.
3. Geltendmachung des Garantieanspruches
Der Garantieanspruch muss innerhalb der Ga-
rantiezeit gegenüber der Franz Joseph Schütte
GmbH unter Vorlage des Original-Kaufbeleges
geltend gemacht werden und gilt nur für das
Land, in dem die Armatur gekauft wurden.
4. Garantiezeit
Als Garantiezeit gilt diejenige Dauer, die auf
dem Etikett auf der Verpackung angegeben ist.
Sollte hier keine Garantiezeit eingedruckt sein,
so beträgt die Garantiezeit 2 Jahre ab Kauf-
datum. Maßgebend ist das Datum auf dem
Original-Kaufbeleg.
Für alle nicht hochglanzverchromten Ober-
flächen, wie z. B. bronzierte oder farbige
Oberflächen, beträgt die Garantiezeit unab-
hängig vom Etikett auf der Verpackung 1 Jahr
ab Kauf durch Kaufdatum, wobei auch hier
maßgeblich das Datum auf dem Original-
Kaufbeleg ist.
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