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Bild 1
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Explosionsgeschützte Steuergeräte
aus Kunststoff oder Edelstahl GHG 44.
Angaben aus Punkt 3 und 4 sind bei der
Verwendung zu berücksichtigen.
Andere als die beschriebenen Anwendungen
sind ohne schriftliche Erklärung der
Fa. Cooper CrouseHinds / EATON nicht
zulässig.
Beim Betrieb sind die in der Betriebsanleitung
unter Punkt 7 genannten Anweisungen zu
beachten.
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Installation
Für das Errichten / Betreiben sind die relevanten
nationalen Vorschriften (z.B. Betr.Si.V,
Gerätesicher heitsgesetz in Deutschland) sowie
die allgemein anerkannten Regeln der Technik
maßgebend (EN/IEC 60079-14).
6.1 Montage / Demontage
Die Montage der Kunststoff- oder Edelstahl-
steuergeräte kann ohne Öffnen der Gehäuse
erfolgen.
Die Steuergeräte dürfen bei der Direktmontage
an der Wand nur an den vorgesehenen
Befestigungspunkten eben aufliegen. Die
gewählte Schraube muss der Befestigungs-
öffnung angepasst sein (siehe Maßbilder,
sowie Bild).
Sie dürfen die Öffnung nicht beschädigen
(z.B. Verwendung einer Unterlegscheibe).
Bei übermäßigem Anziehen können die
Kunststoffsteuergeräte beschädigt werden.
Die Kunststoffsteuergeräte GHG 444 2,
GHG 448 2, GHG 449 2 und GHG 447 2 sind
zur Befestigung auf den CEAG - Gerätehaltern
mittels Form- oder selbstschneidenden
Schrauben geeignet (siehe Bild 4 - 8).
Die betreffende Montageanleitung ist zu
beachten.
Die Montage der Wandbefestigungslaschen an
den Edelstahlsteuergeräten GHG 444 3, GHG
448 3, GHG 449 3 und GHG 447 3 erfolgt, wie
in Bild 2 + 3 dargestellt.
Auf die Mindestanzahl der Laschen achten!
6.2 Öffnen des Gerätes/
Elektrischer Anschluss
Der elektrische Anschluss des Betriebsmittels
darf nur durch Fachpersonal erfolgen
(EN/IEC 60079-14).
Das Schaltbild der Einbaukomponenten ist auf
den Komponenten angegeben, dem Schaltgerät
beigelegt oder aus der Betriebsanleitung zu
entnehmen.
Bei verdrahteten Steuergeräten ist der dem
Gerät beigelegte Anschlussplan zu beachten.
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Die maximale Anzahl der verwendeten
Leiter und internen Verbindungsleiter kann
aus den Verdrahtungstabellen ab Seite 24
entnommen werden.
Nach dem Ausklappen des Klappgerüstes zur
leichteren Einführung der Kabel und Leitungen
bzw. zum Verdrahten auf die unter dem
Klappgerüst eingebauten Anreihklemmen muss
das Klappgerüst wieder ordnungsgemäß
befestigt werden.
Werden die Einbaukomponenten (Messinstru-
ment AM 72 und AM 45, Drucktastersockel,
Signalleuchtensockel, Steuerschaltersockel,
Potentiometersockel usw.) zur leichteren
Verdrahtung aus der Hutprofilschiene des in
den Steuergeräten montierten Klappgerüstes
ausgeschnappt, sind die Komponenten hiernach
wieder vorschriftsmäßig in die entsprechende
Einrastposition auf der Hutprofilschiene des
Klappgerüstes einzusetzen.
Zum Ausschnappen der Komponenten (u.a.
auch die Messinstrumente AM72 + AM45),
werden die Rasthaken zum entriegeln nach
außen gezogen.
Achtung: Die Einrastpositionen der Einbau
komponenten müssen mit den Einkerbun
gen der Hutprofilschiene übereinstimmen !
Zur Aufrechterhaltung der Zündschutzart ist der
Leiteranschluss mit besonderer Sorgfalt
durchzuführen.
Die Isolation muss bis an die Klemme
heranreichen. Der Leiter selbst darf nicht
beschädigt sein.
Die minimal und maximal anschließbaren
Leiterquerschnitte sind zu beachten (siehe
technische Daten).
Alle Schrauben und / oder Muttern der
Anschlussklemmen, auch die der nicht
benutzten, sind fest anzuziehen.
Die optional eingebauten Standardklemmen
sind zum Direktanschluss von Leitern mit
Kupferadern ausgelegt.
Ein Schalten an der Achse der Steuerschal
tersockel Ex 23 und Ex 29 bei geöffnetem
Gehäuse ist nicht zulässig (um die Schalter
wieder korrekt schließen zu können).
Bei Messinstrumenten für Wandleranschluss
n/1A (Bild1 , Pos 2, Seite 6) können über eine
oben am Messinstrument angebrachte Klappe
die Wechselskalen (Bild 1, Pos 1) ausgetauscht
werden.
Die Errichtungshinweise für eigensichere
elektrische Betriebsmittel sind zu beachten.
Es ist sicherzustellen, dass die für den
speziellen, eigensicheren Stromkreis zulässige
äußere Kapazität und Induktivität nicht
überschritten wird.
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