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Stalgast 9730100 Notice D'instruction page 18

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  • FRANÇAIS, page 27
ACHTUNG! Die Geräte dürfen nicht auf einen anderen Ort verstellt werden, wenn:
Der Stromkabel an die Steckdose angeschlossen ist,
Die Arbeitsfläche noch nicht abgekühlt ist,
Die Platte mit irgendeinem Inhalt beladen ist
Die Verwendung des vorliegenden Gerätes zum Aufwärmen anderer Sachen als der
Lebensmittel, die zum Grillen bestimmt sind ist verboten. Es droht die Gefahr der Beschädigung
der Platte und / oder des Brandes.
7.
WARTUNG
Vor dem Beginn irgendwelcher Wartungsarbeiten sollte das Gerät von der Stromquelle getrennt werden.
Wenn der Grill eine längere Zeit nicht benutzt wird, sollte man die Platte mit dem pflanzlichen
Öl einfetten, um dem Rosten vorzubeugen.
Die tägliche Wartung besteht im Abwaschen der Elemente des Gerätes mit Hilfe eines Wischtuchs,
das mit dem Spülmittel-Wasser befeuchtet ist und als nächstes in dem Trockenwischen mit sauberem
Wischtuch. Vor jeder Benutzung sollte der Zustand der Oberfläche der Platte geprüft werden, der Zustand
der Drehknöpfe und Schalter – die bemerkten Beschädigungen bedeuten einen Ausschluss der Platte vom
Gebrauch. Der bemerkte Mangel sollte unverzüglich der Servicestelle gemeldet werden.
Einmal im Monat sollte geprüft werden, ob:
Der Zustand der elektrischen Installation richtig ist (der Stromkabel nicht beschädigt ist, die Heizplatten
keine Rissspuren u.ä. aufweisen).
Alle Elemente des Gerätes richtig funktionieren.
Einmal im Jahr sollte vom Service der Grad der Abnutzung des Gerätes geprüft werden und eventuelle
Fehlfunktionen seiner Elemente und Teile entdeckt werden.
Die einmal im Monat durchgeführten Wartungen, die jährlichen Service-Kontrollen und Reparaturen
an dem Gerät können nur durch qualifiziertes technisches Personal (technischen Service) durchgeführt
werden.
8.
ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Diese Informationen beziehen sich auf eine ordnungsgemäße Vorgehensweise mit verbrauchten
elektrischen und elektronischen Geräten.
Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft wird, zurüc-
kgelassen werden. Jedes Geschäft ist dazu rechtlich verpflichtet, das alte Gerät kostenlos entgegen-
zunehmen, soweit ein neues Gerät derselben Art und in derselben Menge gekauft wird. Der Käufer ist
lediglich dazu verpflichtet, das alte Gerät auf eigene Kosten zum Geschäft zu bringen.
Das alte Gerät sollte zu einem entsprechenden Sammelpunkt gebracht werden. Informatio-
nen über die sich in Ihrer unmittelbarer Umgebung befindenden Punkte finden Sie auf der Internetseite
oder Informationstafel Ihrer Gemeinde.
Elektrische und elektronische Geräte können auch an Servicestellen zurückgelassen werden.
Sollte eine Reparatur wirtschaftlich nicht nachvollziehbar oder technisch unmöglich sein, ist der Service-
dienst dazu verpflichtet, das Gerät kostenlos entgegenzunehmen.
Sie können verbrauchte Geräte auch bequem von Zuhause aus übergeben. Sollten Sie keine
Zeit oder keine Möglichkeit haben, Ihr Gerät zum entsprechenden Sammelpunkt zu bringen, können
Sie sich diesbezüglich an eine spezialisierte Dienstleistungsfirma wenden und die Abholung arrangieren.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden.
Dafür drohen hohe Geldstrafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet, dass nach
dem Ablauf der Nutzungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus diesem Grund muss
es an einen Ort gebracht werden, wo es vorschriftsmäßig deponiert oder wiederverwertet wird.
9.
GARANTIE
Unter Haftung des Verkäufers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keinem
Garantiewechsel unterliegen folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein
beschädigte Heizelemente, Schrauben und Elemente, die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner,
Gummidichtungen und jegliche mechanisch beschädigten Elemente. Keinem Garantiewechsel unterliegen
auch Bauelemente, die infolge fehlerhafter Bedienung beschädigt wurden.
Selbstreparatur und Beseitigung der Garantieplombe haben den Verlust der Garantie zur Folge.
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