Garantie
Gültig in der Bundesrepublik Deutschland
Die nachstehenden Bedingungen, die Voraussetzungen und Umfang unserer Garantieleistung umsch-
reiben, lassen die Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Ver-
braucher unberührt.
Für dieses Gerät leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Wir beheben unentgeltlich nach Maßgabe der folgenden Bedingungen (Nr. 2–6) Schäden oder
Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem Werksfehler beruhen, wenn sie uns unverzüglich nach
Feststellung und innerhalb von 12 Monaten – bei gewerblichem Gebrauch oder gleichzusetzender
Beanspruchung innerhalb von 6 Monaten – nach Lieferung an den Endabnehmer gemeldet werden.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf leicht zerbrechliche Teile wie z. B. Glas oder Kunststoff bzw.
Glühlampen.
Eine Garantiepflicht wird nicht ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffen-
heit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind, durch Schäden aus
chemischen und elektro-chemischen Einwirkungen von Wasser sowie allgemein aus anomalen
Umweltbedingungen.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich
instand gesetzt oder durch einwandfreie Teile ersetzt werden. Instandsetzungen am Aufstellungsort
können nur für stationär betriebene (feststehende) Großgeräte verlangt werden. Andere Geräte, für
die unter Bezugnahme auf diese Garantie eine Garantieleistung beansprucht wird, sind unserer
nächstgelegenen Kundendienststelle oder Vertragswerkstatt zu übergeben oder einzusenden. Dabei
ist der Kaufbeleg mit Kauf- und/oder Lieferdatum vorzulegen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum
über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen wer-
den, die hierzu von uns nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Geräte mit Ergänzungs- oder Zu-
behörteilen versehen werden, die nicht auf unsere Geräte abgestimmt sind.
4. Innerhalb der ersten 6 Monate ab Lieferung erbringen wir die Garantieleistung ohne Berechnung von
Nebenkosten (Fahrt- und Wegezeitkosten, Fracht- und Verpackungskosten).
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch setzen sie eine neue
Garantiefrist in Lauf.
Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
6. Sofern ein Schaden oder Mangel nicht beseitigt werden kann oder die Nachbesserung von uns abge-
lehnt oder unzumutbar verzögert wird, wird innerhalb von 6 Monaten ab Kauf-/Lieferdatum auf
Wunsch des Endabnehmers
entweder – kostenfrei Ersatz geliefert,
oder
– der Minderwert vergütet,
oder
– das Gerät gegen Erstattung des Kaufpreises, jedoch nicht über den marktüblichen Preis
hinaus, zurückgenommen.
7. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes
entstandener Schäden, sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist –
ausgeschlossen.
Im Ausland
gelten die von unserer jeweils zuständigen Landesvertretung herausgegebenen Garantiebedingungen.
Diese können über Ihren Fachhändler, bei dem Sie das Gerät gekauft haben, oder direkt bei unserer
Landesvertretung angefordert werden. Zur Inanspruchnahme von Garantieleistungen ist in jedem Fall
aber die Vorlage des Kaufbeleges erforderlich.
Beachten Sie unser weiteres Kundendienst-Angebot:
Auch nach Ablauf der Garantie bieten wir Ihnen unsere Kundendienstleistungen an, sofern Ihnen
SIEMENS ELECTROGERÄTE GMBH
anderweitige Reparaturwerkstätten nicht zur Verfügung stehen.
35572-002
TW 12/ TW 22 /0500
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