Allgemeines
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Allgemeines
2.1
Bestimmungsgemäßer Einsatz
Der Steinziehhammer SZH ist dazu geeignet, defekte/gebrochene Steine aus einem Steinverbund ohne großen
Kraftaufwand zu entfernen.
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Das Gerät darf nur für den in der Bedienungsanleitung beschriebenen bestimmungsgemäßen Einsatz
unter Einhaltung der gültigen Sicherheitsvorschriften und unter Einhaltung der dementsprechenden
gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden.
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Jeder anderweitige Einsatz gilt als nicht bestimmungsgemäß und ist verboten!
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Die am Einsatzort gültigen gesetzlichen Sicherheits- und Unfallvorschriften müssen zusätzlich eingehalten
werden.
Der Anwender muss sich vor jedem Einsatz vergewissern, dass:
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das Gerät für den vorgesehenen Einsatz geeignet ist, sich im ordnungsgemäßen Zustand befindet und die
zu hebenden Lasten für das Heben geeignet sind.
In Zweifelsfällen setzen Sie sich vor der Inbetriebnahme mit dem Hersteller in Verbindung.
Eigenmächtige Umbauten am Gerät oder der Einsatz von eventuell selbstgebauten Zusatzvorrichtungen
gefährden Leib und Leben und sind deshalb grundsätzlich verboten!
Gerät beim Transportieren nicht am Gestänge fassen!
Verletzungsgefahr durch beweglichen Stößel!
Gerät beim Transportieren immer mit einer Hand am oberen Transportgriff fassen!
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