Erkundigen Sie sich über die geltenden Brand-
schutzvorschriften und Anwendungsnormen
für Rauchwarnmelder (z.B. in der Norm
EN14676 – „Rauchwarnmelder für
Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit
wohnungsähnlicher Nutzung, Einbau, Betrieb
und Instandhaltung").
Wir empfehlen Ihnen alle Fluchtwege,
Treppenhäuser, Wohn-, Schlaf-, Büro- und
Kinderzimmer mit mindestens einem Melder,
je nach Raumgröße, auszustatten.
Bei Rauchentwicklung durch Hitze kann es
zu einem sogenannten „Wärmepolster" (z.B.
in Ecken, engen stellen, Dachschrägen, etc.)
kommen, welches sich ausbreitet und den
Rauch am Aufsteigen hindert. Dies führt dazu,
dass u. U. kein Rauch in die Messkammer des
Rauchwarnmelders eindringen kann, weshalb
kein Alarm ausgelöst werden würde.
Folgende Installationshinweise sind beim
Platzieren des Rauchwarnmelders unbedingt
zu beachten:
• Immer an der Zimmerdecke
• möglichst mittig im Raum
• mit einem Mindestabstand von 50 cm zu
jeder Wand, jedem Gegenstand, usw.
• nicht im Spitzdach, wo sich ein
Wärmepolster bilden kann, sondern
ca. 50 cm darunter.
• entfernt von Klimaanlagen und
Luftschächten usw.
• in Treppenhäusern auf der höchsten Ebene
• mindestens einen auf jeder Etage
• nur in Räumen mit Temperaturen die
innerhalb der der Gerätespezifikation
liegen.
Beachten Sie, dass für Funkübertragung
zusätzlich folgendes beachtet werden sollte:
• Vermeiden Sie die Installation in der Nähe
von Metallkonstruktionen
• Anderen Funksendern
SMOKE 2050
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Falscher Installationsort
Platzieren Sie den Melder nicht
• Im Spitzdach
• In Raumecken
• Im Außenbereich
• „Toten" Bereichen, z.B. Übergang Wand/
Decke
• In der Nähe von Lüftungen, Ventilatoren,
Klimaanlagen, usw.
• Staubigen Räumen
• Dort wo mit Chemie, Lösungsmitten,
Dämpfen (z.B. Bad, Küche), Abgasen
(z.B. Kaminen oder Öfen) oder Qualm
(z.B. Aschenbecher, Raucherplätze,..)
zu rechnen ist. Die hierdurch
hervorgerufenen Ablagerungen und
Reaktionen in der Messkammer können zu
einer Funktionsbeeinflussung führen.
WICHTIGER HINWEIS: Der Melder kann
nur so gut funktionieren, wie es die
Installation und Umgebung zulässt. Er
kann eine Gefahrensituation anzeigen
aber NICHT vermeiden.
Das Gerät darf nicht gestrichen, lackiert oder
anderweitig verändert werden.
Weitere Informationen zu den Themen
finden Sie z.B. unter
http://www.rauchmelderpflicht.eu
Pflege und Wartung
Prüfen Sie den Rauchwarnmelder
regelmäßig, spätestens alle sechs Monaten!
• Auf Sauberkeit. Entfernen Sie Schmutz
mit einem Pinsel oder minimal feuchten
Tuch.
• Testen Sie die Batterie und prüfen Sie ob
der Alarmton in allen Räumen gut zu
hören ist.
Deutsch | 7
09.04.2019 11:33:0