Übernahme; Sicherheitshinweise Und Umweltschutz - OOGarden UHP035HSPmn32 Notice De Montage Et Informations À Lire Et À Conserver

Mini pompe à chaleur piscine 2,56 kw / 4,45kw
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I. ÜBERNAHME

1. SICHERHEITSHINWEISE UND UMWELTSCHUTZ

Dichtheitskontrollen
1. Die Betreiber von Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO2-
Äquivalent oder mehr enthalten, müssen sicher stellen, dass die Einrichtung auf Undichtigkeiten kontrolliert
wird.
2. Ab dem 1. Januar 2017 sind Dichtheitskontrollen mindestens alle zwölf Monate bei Einrichtungen, die
fluorierte Treibhausgase in einer Menge von fünf Tonnen CO2-Äquivalent oder mehr, aber weniger als 50
Tonnen CO2-Äquivalent enthalten, erforderlich.
CO2-Äquivalentstabelle
1. Belastung in kg und Tonnen CO2-Äquivalenz.
Belastung in Tonnen CO2-Äquivalenz
Bei einer Belastung von 7,4 bis 74 kg, entsprechend
5 bis 50 Tonnen
Beim Kühlmittel R 32 entsprechen 7,4 kg 5 Tonnen C02, demnach muss das Gerät jedes Jahr kontrolliert
werden.
Ausbildung und Zertifizierung
Der Betreiber stellt sicher, dass die mit der Anlage befassten Personen die erforderliche Zertifizierung erhalten
haben. Diese beinhaltet angemessene Kenntnisse über die gültigen Regelungen und Normen sowie die
erforderliche Kompetenz hinsichtlich der Vermeidung von CO2-Emissionen, der Rückgewinnung fluorierter
Treibhausgase, und der gefahrlosen Durchführung von Dichtheitskontrollen.
Tenue des registres
1. Die Betreiber von Einrichtungen, für die eine Dichtheitskontrolle vorgeschrieben ist, führen für jede einzelne
dieser Einrichtungen Aufzeichnungen, die mit folgenden Angaben auf dem neuesten Stand zu halten sind:
a) Menge und Art der enthaltenen fluorierten Treibhausgase;
b) Menge der fluorierten Treibhausgase, die bei der Installation, Instandhaltung oder Wartung oder
aufgrund einer Leckage hinzugefügt wurde;
c) Angaben dazu, ob die eingesetzten fluorierten Treibhausgase recycelt oder aufgearbeitet wurden,
einschließlich des Namens und der Anschrift der Recycling- oder Aufarbeitungsanlage und gegebenenfalls
deren Zertifizierungsnummer.
d) Menge der rückgewonnenen fluorierten Treibhausgase;
e) Angaben zum Unternehmen, das die Einrichtung installiert, gewartet, instandgehalten und, wenn
zutreffend, repariert oder stillgelegt hat, einschließlich gegebenenfalls der Nummer seines Zertifikats;
f) Zeitpunkte und Ergebnisse der durchgeführten Kontrollen;
g) Maßnahmen zur Rückgewinnung und Entsorgung der fluorierten Treibhausgase, falls die Einrichtung
stillgelegt wurde.
2. Die Betreiber bewahren die im obigen Absatz genannten Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre
DE
lang auf. Unternehmen, die die Tätigkeiten für die Betreiber ausführen, bewahren Kopien der in obigem
Absatz genannten Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre lang auf.
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VORSICHT, NEUE EUROPÄISCHE REGELUNG
Verordnung (EU) Nr. 517/2014 vom 16.4.14 über fluorierte Treibhausgase und zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 842/2006
Häufigkeit der Kontrollen
Jedes Jahr
IM-0664-0001-0002_V01-011021

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