GEWÄHRLEISTUNG
Mängel, die nachweislich auf einem Werksfehler beruhen, be-
heben wir selbstverständlich kostenlos. Voraussetzung ist,
dass Sie diesen Mangel unverzüglich nach Feststellung und
innerhalb der von uns gewährten Garantiezeit melden. Schä-
den, die durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch sowie
infolge von Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung entstan-
den sind, sind von dieser Gewährleistung ausgenommen.
Die Garantiezeit beträgt 12 Monate. Wenn nicht anders defi-
niert, gelten für Zubehörteile 6 Monate. Garantieleistungen be-
wirken keine Verlängerung der Garantiefrist. Wurden neben
der Garantieleistung notwendige Reparaturen, Justagen oder
dergleichen durchgeführt, sind die Garantieleistungen kosten-
los, die anderen Leistungen werden aber ebenso wie Trans-
port und Verpackung berechnet. Weitergehende oder andere
Ansprüche, insbesondere bei entstandenen Schäden die
nicht das Gerät betreffen, sind – soweit eine Haftung nicht
zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist – ausgeschlossen.
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AUSSCHLUSS DER GEWÄHRLEISTUNG
Die Gewährleistung für Schäden entfällt in folgenden Fällen:
Bei Installation, Inbetriebnahme und Wartung wurde die
vorliegende Anleitung nicht befolgt.
Das Gerät wurde auf unzulässige und unsachgemäße Art
verwendet.
Das Gerät wurde trotz offensichtlicher Mängel verwendet.
Es wurden anstelle von Original-Teilen andere Ersatz- oder
Austauschteile verwendet.
Die zulässigen Betriebsparameter wurden nicht beachtet.
Am Gerät wurden entweder eigenmächtig bauliche Verän-
derungen vorgenommen oder es wurde von einer nicht
autorisierten Person geöffnet/zerlegt.