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Garantieinformationen
Daysy wurde unter Verwendung hochwertiger und modernster Materialien mit
größter Sorgfalt hergestellt. Jede Daysy hat vor ihrer Auslieferung zahlreiche
Kontrollen und Prüfungen durchlaufen.
1. Wir garantieren deshalb dem Erstkäufer, dass Daysy während der Garantiefrist
frei von gebrauchsmindernden Material- und Fabrikationsfehlern ist.
2. Die Garantiefrist beginnt mit dem Tag des Verkaufs einer neuen Daysy vom
autorisierten Händler* an den Endabnehmer. Die Garantiedauer beträgt zwei
Jahre.
3. Wir verpflichten uns, ein schadhaftes Gerät instand zu setzen oder durch
ein neues Gerät zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
für Verluste und Schäden einschließlich Mangelfolgeschäden, sind ausge-
schlossen. Indirekte Schäden unterliegen nicht der Garantie.
* Bitte beachte, dass unsere Herstellergarantie nur gilt, wenn Du Deine Daysy
im von Valley Electronics autorisierten Fachhandel erworben hast.
4. Von der Garantie nicht umfasst sind alle Schäden, die durch unsachgemäße
Handhabung, insbesondere Öffnen des Gerätes oder Beschädigung der
Prüfplakette, sowie äußere Einwirkungen entstanden sind.
5. Garantieansprüche bestehen nur, wenn der Endabnehmer uns den Mangel
unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Feststellung, schriftlich
unter Übersendung der Erwerbsrechnung mitteilt und Daysy nach dem
Auftreten des Mangels nicht mehr benutzt, sondern transportversichert an
uns übersendet.
Für Fragen oder weitere Auskünfte kontaktiere Deinen Daysy-Händler.
©
Valley Electronics AG, Zürich. Alle Rechte vorbehalten, 2019-08-26.
Daysy ist ein eingetragenes Markenzeichen der Valley Electronics AG.
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