Betrieb mehrerer Feuerstätten
Beim Betrieb mehrerer Feuerstätten in einem
Aufstellraum oder in einem Luftverbund ist für
ausreichend Verbrennungsluftzufuhr zu sorgen.
Anforderungen im Hinblick auf den Schutz des
Gebäudes
Von der Feuerraumöffnung bzw. - sofern fest eingebaut
- von der raumseitigen Vorderkante des Feuerbocks
nach vorn und nach den Seiten gemessen, müssen
Fußböden aus brennbaren Baustoffen bis zu folgenden
Abständen durch einen ausreichenden dicken Belag
aus nichtbrennbaren Baustoffen geschützt sein:
- nach vorn entsprechend der Höhe des
Feuerraumbodens bzw. des Feuerbocks über dem
Fußboden zuzüglich 30 cm, jedoch mindestens 50 cm,
- nach den Seiten entsprechend der Höhe des
Feuerraumbodens bzw. des Feuerbocks über dem
Fußboden zuzüglich 20 cm, jedoch mindestens 30 cm.
Wird ein Stehrost von mindestens 10 cm Höhe fest
eingebaut, so genügen die vorgenannten
Mindestabstände, und zwar abweichend vom Stehrost
gemessen.
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder
brennbaren Bestandteilen und Einbaumöbeln im
Strahlungsbereich der offenen Kamine
Von der Feuerraumöffnung müssen nach vorn,
nach oben und nach den Seiten mindestens 80 cm
Abstand zu Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder
brennbaren Bestandteilen sowie zu Einbaumöbeln
eingehalten werden; bei Anordnung eines auf beiden
Seiten belüfteten Strahlungsschutzes genügt ein
Abstand von 40 cm.
Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder
brennbaren Bestandteilen und Einbaumöbeln
außerhalb des Strahlungsbereiches der offenen
Kamine
Von den Außenflächen der Verkleidung des offenen
Kamins müssen mindestens 5 cm Abstand zu
Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren
Bestandteilen und zu Einbaumöbeln eingehalten
werden. Der Zwischenraum muß der Luftströmung so
offen stehen, daß Wärmestau nicht entstehen kann.
Bauteile, die nur kleine Flächen der Verkleidung des
offenen Kamins verdecken wie Fußböden, stumpf
angestoßene Wandverkleidungen und Dämmschichten
auf Decken und Wänden, dürfen ohne Abstand
an die Verkleidung herangeführt werden. Breitere
streifenförmige Bauteile aus brennbaren Baustoffen wie
Zierbalken sind vor der Verkleidung des offenen Kamins
im Abstand von 1 cm zulässig, wenn die Bauteile nicht
Bestandteil des Gebäudes sind und die Zwischenräume
der Luftströmung so offen stehen, daß Wärmestau nicht
entstehen kann.
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von
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50 cm über den Austrittsstellen keine Bauteile mit
brennbaren Baustoffen, keine derartigen Verkleidungen
und keine Einbaumöbel befinden.
Tragende Bauteile aus Beton oder Stahlbeton
Die offenen Kamine sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile
aus Beton oder Stahlbeton befinden.
Holzbalken
Holzbalken dürfen nicht im Strahlungsbereich des
Kamineinsatzes angebracht werden. Holzbalken über
offenen Kaminen müssen mit einem Mindestabstand
von 1 cm voll umlüftet sein. Eine direkte Verankerung
mit Wärmebrücken ist nicht statthaft.
Dämmschichten
Dämmschichten sind zu erreichten aus
Steinfaserplatten der Klasse A 1 nach DIN 4102
Teil 1 mit einer Anwendungsgrenztemperatur von
mindestens 700 °C bei Prüfung nach DIN 52 271 und
einer Rohdichte von mehr als 80 kg/m³ anzubringen.
Die Mindeststärke beträgt 100 mm. Sofern diese
Platten nicht von Wänden, Verkleidungen oder
angrenzenden Platten allseitig gehalten werden,
sind sie im Abstand von etwa 30 cm zu befestigen.
Soweit die Dämmschichten nicht bis an die seitliche
Verkleidung oder Anbauwand der offenen Kamine
reichen, sind sie mindestens 10 cm über die Außenseite
von Dämmschichten auf den Feuerraumwänden
hinauszuführen. Das Dämmmaterial muss mit der
entsprechenden Dämmstoffkennziffer gem. AGI-Q
132 gekennzeichnet sein, wie z. B. für Rockwool
Steinfaser-Brandschutzplatte RPB-12 die Kennziffer
12.07.21.75.11.
Verbindungsstück
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet
sich in der Decke des Heizeinsatzes und hat einen
Außendurchmesser von max. 200 mm. Der Anschluß
an den Schornstein erfolgt mit einem 90°- oder
45°-Bogen, wobei der 45°-Anschluß wegen des
geringeren Strömungswiderstandes zu bevorzugen
ist. Der Anschluß an den Schornstein sollte mit einem
eingemauerten Wandfutter erfolgen.
Das Verbindungsstück ist aus Formstücken aus
Schamotte für Hausschornsteine oder Blechrohren
aus mindestens 2 mm dickem Stahlblech nach DIN
1623, DIN 1700, DIN 17 200 und entsprechenden
Formstücken herzustellen. Abgasrohre innerhalb
der Verkleidung des offenen Kamins müssen
mit mindestens 3 cm dicken formbeständigen,
nichtbrennbaren Dämmstoffen der Klasse A 1 nach
DIN 4102 Teil 2, wie im Abschnitt Dämmschichten
beschrieben, ummantelt werden; an die Stelle des
Maßes 3 cm muß das Maß 6 cm eingehalten werden,
wenn die Verkleidung des Abgassammlers aus Metall
besteht. Dies gilt nicht, soweit das Verbindungsstück
zur konvektiven Erwärmung der Raumluft bestimmt ist.
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