Kompakt-Dosierstation für Bodenmontage
CTD
Betriebsanleitung
13. Unbedenklichkeitsbescheinigung
Eine Inspektion / Reparatur von Maschinen und deren Teilen erfolgt nur, wenn neben-
stehende Unbedenklichkeitsbescheinigung von autorisiertem und qualifiziertem Fach-
personal korrekt und vollständig ausgefüllt vorliegt.
HINWEIS!
Die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz, wie z.B. die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Gefahrenstoff-
verordnung (GefStoffV), die Unfallverhütungsvorschriften sowie die Vorschriften zum Umweltschutz, wie z.B. das Abfall-
gesetz (AbfG) und das Wasserhaushaltsgesetz verpflichten alle gewerblichen Unternehmen, ihre Arbeitsnehmer bzw.
Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen beim Umgang mit gefährlichen Stoffen zu schützen.
Falls trotz sorgfältiger Entleerung und Reinigung des Produkts dennoch spezielle Sicherheitsvorkehrungen
erforderlich sein sollten, müssen die notwendigen Informationen gegeben werden.
Maschinen, die mit radioaktiv belasteten Medien betrieben wurden, werden grundsätzlich nur im Sicherheitsbereich
des Betreibers durch einen sera Mitarbeiter inspiziert und/oder repariert.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung ist Teil des Inspektions- / Reparaturauftrags.
Davon unberührt bleibt es sera vorbehalten, die Annahme dieses Auftrages aus anderen Gründen abzulehnen.
Bitte Kopie verwenden und das Original bei der Betriebsanleitung belassen!
(auch als Download unter: www.sera-web.com)
HINWEIS!
TA 451 Rev. 7 de 01/2017
Technische Änderungen vorbehalten!
www.sera-web.com
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