Anleitung TCLM 1650_SPK7:Anl EM 1650_SPK1
dose zulässig, zu deren Absicherung ein
Leitungs-Schutzschalter für 16A vorzusehen
ist. Außerdem muss ein Fehlerstromschutz-
schalter (RCD) mit max. 30 mA vorgeschaltet
sein!
Geräteanschlussleitung
Verwenden Sie bitte nur Geräteanschluss-
leitungen, welche nicht beschädigt sind. Die
Geräteanschlussleitung darf nicht beliebig lang
sein (max. 50m), da sonst die Leistung des
Elektromotors vermindert wird. Die Gerätean-
schlussleitung muss einen Querschnitt von 3 x
1,5mm
haben. An Geräteanschlussleitungen
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von Rasenmähern entstehen besonders häufig
Isolationsschäden.
Ursachen hierfür sind u.a.:
-
Schnittstellen durch Überfahren der Leitung
-
Quetschstellen, wenn die Geräteanschluss-
leitung unter Türen und Fenster geführt
wird
-
Risse durch Alterung der Isolation
-
Knickstellen durch unsachgemäße Be-
festigung oder Führung der Gerätean-
schlussleitung
Solche schadhaften Geräteanschlussleitungen
werden verwendet, obwohl sie aufgrund der
Isolationsschäden lebensgefährlich sind.
Kabel, Stecker und Kupplungsdosen müssen
den nachfolgend aufgelisteten Bedingungen
genügen. Geräteanschlussleitungen zum An-
schluss von Rasenmähern müssen Gummi-
isolierungen haben.
Die Geräteanschlussleitungen müssen min-
destens vom Typ H05RN-F und 3-adrig sein.
Ein Aufdruck der Typenbezeichnung auf der
Geräteanschlussleitung ist vorgeschrieben.
Kaufen Sie nur Geräteanschlussleitungen mit
Kennzeichnung! Die Stecker und Kupplungs-
dosen an Geräteanschlussleitungen müssen
aus Gummi bestehen und spritzwasserge-
schützt sein. Die Geräteanschlussleitungen
dürfen nicht beliebig lang sein. Längere Ge-
räteanschlussleitungen erfordern größere
Leiterquerschnitte.
Geräteanschlussleitungen und Verbindungs-
30.10.2007
9:17 Uhr
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leitungen müssen regelmäßig auf Schäden
geprüft werden. Achten Sie darauf, dass die
Leitungen bei der Prüfung abgeschaltet sind.
Wickeln Sie die Geräteanschlussleitung ganz
ab. Überprüfen Sie auch die Geräteanschluss-
leitungseinführungen, an Steckern und Kupp-
lungsdosen, auf Knickstellen.
Der Rasenmäher ist für die private Benutzung
im Haus- und Hobbygarten geeignet.
Als Rasenmäher für den privaten Haus- und
Hobbygarten werden solche angesehen, deren
jährliche Benutzung in der Regel 50 Stunden
nicht übersteigen und die vorwiegend für die
Pflege von Gras- oder Rasenflächen verwendet
werden, nicht jedoch in öffentlichen Anlagen,
Parks, Sportstätten sowie nicht in der Land-
und Forstwirtschaft.
Die Einhaltung der vom Hersteller beigefügten
Gebrauchsanweisung ist Voraussetzung für
den ordnungsgemäßen Gebrauch des Rasen-
mähers. Die Gebrauchsanweisung enthält auch
die Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungs-
bedingungen.
Achtung!
Wegen körperlicher Gefährdung des Benutzers
darf der Rasenmäher nicht eingesetzt werden
zum Trimmen von Büschen, Hecken und
Sträuchern, zum Schneiden und Zerkleinern
von Rankgewächsen oder Rasen auf
Dachbepflanzungen oder in Balkonkästen und
zum Reinigen (Absaugen) von Gehwegen und
als Häcksler zum Zerkleinern von Baum- und
Heckenabschnitten. Ferner darf der
Rasenmäher nicht verwendet werden als
Motorhacke und zum Einebnen von Boden-
erhebungen, wie z.B. Maulwurfshügel.
Aus Sicherheitsgründen darf der Rasenmäher
nicht verwendet werden als Antriebsaggregat
für andere Arbeitswerkzeuge und Werkzeug-
sätze jeglicher Art, es sei denn, diese sind vom
Hersteller ausdrücklich zugelassen.
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