Nicht Erlaubt; Organisatorische Maßnahmen Und Sicherheit - Prolux 900 107 Manuel De L'utilisateur

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Nicht erlaubt

- Die Zündung des abgeschleppten Fahrzeugs muss während des Abschleppens immer eingeschaltet
sein. Schalten Sie niemals während der Fahrt die Zündung aus, da sonst das Lenkradschloss
einrastet und es zu schweren Verkehrsunfällen kommen kann.
- Überschreiten Sie die zulässige Höchstlast der Abschleppstange von 3500 kg nicht. Eine Über-
belastung kann zum Bruch der Stange führen und es besteht die Gefahr eines Auffahrunfalls.
- Die Abschleppstange darf nicht zum Schieben verwendet werden.
- Nur zum Abschleppen (betriebsunfähiges Fahrzeug), nicht zum Bergen verwenden!
- Das abzuschleppende Fahrzeug darf nicht schwerer als das abschleppende Fahrzeug sein.
- Mit einem abzuschleppenden Fahrzeug darf nicht auf eine Autobahn aufgefahren werden.
- Nach StVO darf grundsätzlich nur ein Fahrzeug gleichzeitig abgeschleppt werden. Das heißt, am
abgeschleppten Fahrzeug dürfen auch keine Anhänger angebracht sein.
- Ein Abschleppen von Fahrzeugen mit nicht funktionsfähiger Bremsanlage ist im öffentlichen
Straßenverkehr nicht erlaubt.
- Die max. Abschleppgeschwindigkeit ergibt sich aus den gesetzlichen Vorschriften Ihres Landes!
Überschreiten Sie die max. zulässige Geschwindigkeit niemals!
- Fahrzeuge mit Automatikgetriebe dürfen in der Regel nicht abgeschleppt werden. Informieren Sie
sich hierzu in der Betriebsanleitung Ihres Fahrzeuges.
- Führen Sie an der Abschleppstange keine Oberflächenbehandlungen mit materialschädigender
Wirkung durch. Dazu zählen unter anderem Wärmebehandlungen, Schweißungen und das
Anbringen von Bohrun-gen etc.
Organisatorische Maßnahmen und Sicherheit
Allgemeines
Bei jedem Abschleppvorgang ist äußerste Vorsicht ist geboten. Seien Sie sich bewusst, dass ein
Abschleppvorgang keine alltägliche Verkehrssituation darstellt. Fahren Sie stets langsam und
kontrolliert.
- Der Fahrzeuglenker des abgeschleppten Fahrzeuges muss in Deutschland nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis sein. Er muss aber geistig und körperlich geeignet und des Lenkens kundig sein.
(Bitte abweichende Vorschriften in Ihrem Land beachten!)
- Die Abschleppstange muss gemäß § 47 Abs. 1 BGV D29 in Abhängigkeit zu der Gesamtmasse des
Zugfahrzeuges und des zu ziehenden Fahrzeuges ausgewählt werden.
- Es dürfen nur brems- und rollfähige Fahrzeuge abgeschleppt werden.
- Wird ein Fahrzeug auf einer Autobahn abgeschleppt, muss diese an der nächsten Abfahrt verlassen
werden. Es darf auch nicht auf Autobahnen aufgefahren werden (§ 15a StVO).
- Zwischen den beiden Fahrzeugen müssen die Sichtverhältnisse so sein, dass die Rück- und
Bremsleuchten des Zugfahrzeuges aus dem geschleppten Fahrzeug heraus beobachtet werden
können.
- Beim Lenken und Bremsen eines abgeschleppten Fahrzeugs sind die erhöhten Lenk- und
Bremskräfte zu beachten (durch Ausfall der Lenk- und Bremsunterstützung)!
- Das abgeschleppte Fahrzeug muss vorschriftsmäßig beleuchtet werden. Gegebenenfalls muss eine
Folgebeleuchtung montiert werden.
Anbringen der Abschleppstange
- Bringen Sie die Abschleppstange nur an den dafür vorgesehenen Abschleppösen oder
Kugelkopfkupplungen am Fahrzeug an. Informationen zu geeigneten Aufnahmepunkten finden Sie in
der Betriebsanleitung des Fahrzeugherstellers.
- Überzeugen Sie sich vor dem Abschleppvorgang davon, dass die Abschleppösen oder
Kugelkopfkupplungen in einwandfreiem Zustand sind.
- Achten Sie beim Anbringen der Abschleppstange auf Ihre Hände. Es besteht die Gefahr von
Quetschungen.
- Sichern Sie betriebsunfähige Fahrzeuge im Gefälle gegen Wegrollen (§ 55 Abs. 1 BGV D29)
- Achten Sie auf die sichere Verbindung zwischen den Fahrzeugen. Beginnen Sie den Abschlepp-
vorgang nur, wenn beide Fahrzeuge sicher miteinander verbunden sind.
- Die Haken der Abschleppstange möglichst von oben nach unten in die Abschleppösen einhängen.
- Auf die erforderliche Freigängigkeit der Abschleppstange ist zu achten.
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Originalbetriebsanleitung – Profi-Abschleppstange

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