Teil 5. Umweltschutz:
An alle Einwohner der Europäischen Union:
Dieses Produkt unterliegt der europäischen Richtlinie 2002/96/EG. Entsorgen Sie Ihr Alt Gerät
nicht mit dem normalen Hausmüll.
Dieses Symbol auf dem Produkt oder der Verpackung zeigt an, dass die Entsorgung dieses
Produktes nach seinem Lebenszyklus der Umwelt Schaden zufügen kann. Entsorgen Sie die Einheit (oder
verwendeten Batterien) nicht als unsortiertes Hausmüll. die Einheit oder verwendeten Batterien müssen von einer
spezialisierten Firma zwecks Recycling entsorgt werden. Diese Einheit muss an den Händler oder ein örtliches
Recycling-Unternehmen retourniert werden. Respektieren Sie die örtlichen Umweltvorschriften.
Falls Zweifel bestehen, wenden Sie sich für Entsorgungsrichtlinien an Ihre örtliche Behörde.
WEEE-Reg.-Nr. Deutschland: DE 91898274
Teil 6: Gewährleistung:
INVOLIGHT Geräte unterliegen den gültigen, gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Informieren Sie sich
bei Ihrem Fachhändler über die gültigen Gewährleistungsbestimmungen. Die folgenden Bedingungen treten mit
dem Kauf eines INVOLIGHT Produktes in Kraft: Nur autorisierte Fachhändler, die von INVOLIGHT bestimmt
werden, dürfen Reparaturen an INVOLIGHT Geräten vornehmen. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn
ein nicht autorisierter Service, Techniker oder eine Privatperson einen Reparaturversuch unternimmt oder das
Gerät öffnet. Geräte, die innerhalb der Gewährleistungsperiode einen Defekt aufweisen, können zum Zweck der
Reparatur oder des Austausches dem autorisierten Verkäufer zurückgesandt werden. Bitte klären Sie im Falle
einer erforderlichen Reparatur oder eines Austausches den genauen Ablauf für den Rückversand mit dem
Verkäufer. Gegebenenfalls schauen Sie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Verkäufers, um
Informationen über Gewährleistungsabwicklungen zu erhalten. Verschleißteile werden von der Gewährleistung nur
berücksichtigt,
wenn
diese
bereits
bei
Auslieferung
des
Gerätes
einen
Defekt
aufweisen.
Der
Gewährleistungsanspruch besteht nicht, wenn das Gerät selbstverschuldet zerstört wurde (z.B. Sturz oder
Überspannung). Auch mechanische Defekte wie abgebrochene Schalter oder Gehäuseteile sind vom
Gewährleistungsanspruch ausgeschlossen. Für alle Service– bzw. Reparaturleistungen kontaktieren Sie bitte den
Fachhändler, bei dem das Gerät erworben wurde. Er wird Ihnen so gut wie möglich weiterhelfen.
Stand:01/2020– Technische und optische Änderungen im Rahmen der Produktverbesserung sind – auch ohne
vorherige Ankündigung – vorbehalten.
Für Druckfehler und daraus resultierender Fehlbedienung wird keine Haftung übernommen.
Im Zweifelsfalle fragen Sie Ihren INVOLIGHT Fachhändler!
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