Pramac group HX10M Manuel D'utilisation Et D'entretien page 14

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- Lösen Sie die die Gegenmutter (13) und drehen Sie die Einstellungsschraube (12) langsam im Uhrzeigersinn weiter,
bis sich die Gabeln absenken.
- Sobald sich die Gabeln senken, drehen Sie die Einstellungsschraube (12) eineinhalb Umdrehungen gegen den
Uhrzeigersinn, und stellen Sie dann die Gegenmutter (13) fest.
- Durch Betätigen des Hebels müssen sich die Gabeln senken, unabhängig von der Position der Deichsel.
C) ÖLSTAND (siehe Abb.D/S.3).
Prüfen Sie den Ölstand alle 6 Monate. Hinweis: verwenden Sie hydraulisches Öl, außer dem für den Motor und
die Bremsen. ZÄHFLÜSSIGKEIT DES ÖLS 30 Cst bei 40°C; GESAMTVOLUMEN 0,7 l.
Gehen Sie bei herabgelassenen Gabeln folgendermaßen vor:
- Nehmen Sie das Schutzgehäuse des Behälters (60), den Dichtungsring (59) und den Deckel (58) ab.
- Füllen Sie bei Bedarf Öl nach, bis der Stand 20 mm unter dem Rand des Behälters liegt.
- Bedienen Sie mehrmals die Pumpe, um die Luft aus dem hydraulischen Kreislauf entweichen zu lassen.
- Setzen Sie nun den Deckel (58), die Dichtung (59) und das Schutzgehäuse (60) wieder auf.
ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
Der Hersteller garantiert für die unter eigenem Markennamen und/oder unter dem Markennamen beaufsichtigter Gesel-
lschaften auf den Markt gebrachten Produkte mit den von den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Fristen und
Bedingungen. Die Garantielaufzeit beträgt 12 Monate ab Datum des Erwerbs des Produkts durch den Verbraucher. Es
gilt das auf der Rechnung angegebene Datum. Die Garantie kann keinesfalls über den Zeitraum von 24 Monaten ab
Kaufdatum hinaus ausgeweitet werden. Die Garantielaufzeit wird je nach Fall und gemäss EG-Direktive 99/44/CE Art.
1 Punkte 1, 2 und 3. Diese Garantie gilt für alle Länder der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.
Gültigkeit der Garantie (siehe Anhang)
Um die Garantie beanspruchen zu können, muss der Endverbraucher dem Händler eventuelle Schäden/Mängel
innerhalb der vom Gesetz vorgegebenen Fristen mitteilen und zwar mit offi zieller Dokumentation und Nachweis des
Kaufdatums, sowie Kaufrechnung und Quittung oder einem anderen Nachweis des Kaufs mit Angabe der Artikelnummer
des betreffenden Produkts. Erfolgt die Schadenmeldung erst nach Ablauf der genannten Fristen oder ohne die oben
angegebene Dokumentation werden keinerlei Garantieleistungen zuerkannt. Die Garantie bezieht sich allein auf das
Ersetzen der Teile zu den damit verbundenen Kosten, insofern die Schäden laut unanfechtbarem Urteil der technischen
Leitung oder von ihr zugelassener Stellen unmittelbar auf Herstellungsmängel oder Montagefehler zurückgehen; jedwede
Haftung für anderweitige Kosten und Schäden und aus der Benutzung und/oder der teilweisen und/oder völligen
Unbenutzbarkeit des Produktes resultierende direkte und/oder indirekte Verluste sind von der Garantie ausgeschlossen.
Die Garantie auf die für eine Reparatur während der Garantielaufzeit verwendeten Ersatzteile ist in jedem Fall auf die
vom Gesetz vorgeschriebenen Zeiträume beschränkt und kann in keiner Weise erneuert werden. Diese Garantie ist
nur und ausschliesslich dann beanspruchbar, wenn der Austausch der Teile von dazu autorisiertem Personal und mit
Original-Ersatzteilen durchgeführt wurde. Die Garantiereparatur wird am Verkaufsstandort des Händlers, bei dem das
betreffende Produkt erworben wurde oder bei einem dem Kunden nahegelegenen autorisiertem Kundendienst-Zentrum
durchgeführt; alle mit der Reparatur zusammenhängenden Kosten für Transport und/oder Verpackung gehen zu Lasten
des Käufers. Das Produkt muss an dem Ort, an dem die Garantieleistung beansprucht werden kann, ohne Änderungen
und andere Vorrichtungen und/oder anderes nicht bereits zum Verkaufszeitpunkt montiertes Zubehör vorgelegt werden.
Zugestanden wird die Garantieleistung nur und ausschliesslich dann, wenn ein Antrag gemäss einem der im anliegenden
Verzeichnis angegebenen Punkte gestellt wird. Nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen oder aber, wenn
einer der im Folgenden aufgelisteten Fälle zutrifft, verfällt der Garantieanspruch automatisch:
A)Keine Wartung oder nicht ordnungsgemässe Wartung seitens des Benutzers oder seitens Dritter.
B)Aufbrechen der angebrachten Siegel und/oder Änderung der Programmierungsparameter seitens des
Benutzers oder seitens Dritter.
C)Verwendung nicht geeigneter Kraft- und/oder Schmierstoffe seitens des Benutzers oder seitens Dritter.
D)Unsachgemässe Benutzung seitens des Benutzers oder seitens Dritter.
E)Nicht vorgesehene professionelle Benutzung des Produkts (nur Reihe 'House & Garden' und 'PRAXIO').
F)Von nicht autorisiertem Personal durchgeführte Reparaturen.
G)Verwendung von nichtoriginalen Ersatzteilen seitens des Benutzers oder seitens Dritter.
H)Stösse, Feuer, Überschwemmungen und/oder andere unvorhergesehene auch wetter- oder umweltbedingte
Vorkommnisse.
Ausserdem ist die Garantie nicht anwendbar auf Schäden, die durch den normalen Verschleiss entstehen.
Die Garantie auf Teile, die nicht vom Hersteller produziert wurden gilt wie von den Herstellern der betreffenden Teile
zugestanden. Diese Garantie wird dem Kunden/Benutzer die ihm von der EG-Direktive 99/44/CE vom 25. Mai 1999
zuerkannten Rechte in keiner Weise vorenthalten. Ausserdem ersetzt und annulliert diese Garantie jede andere au-
sgegebene oder miteinbegriffene Garantiezusage und kann – es sei denn auf schriftlichem Weg durch den Hersteller
selbst – nicht verändert werden.
ANHANG
Gültigkeit der Garantie
Paletten Reihe "GS"
Der Garantiezeitraum für Paletten der Reihe "GS" beträgt für den Kunden/Benutzer 36 Monate ab Kaufdatum und gilt
für alle Teile, mit Ausnahme der Verschleissteile. Es gilt das auf der Rechnung angegebene Datum.
Paletten Reihe "PREMIUM"
Der Garantiezeitraum für Paletten der Reihe "PREIMIUM" beträgt für den Kunden/Benutzer 36 Monate ab Kaufdatum und
gilt für alle Teile, mit Ausnahme der Verschleissteile. 48 Monate (4 Jahre) beträgt die Garantielaufzeit für die hydraulische
Pumpe. Es gilt das auf der Rechnung angegebene Datum. Die Zusage der Garantieleistung für die hydraulische Pumpe
über den Zeitraum von 4 Jahren erfordert den jährlichen Wechsel des hydraulischen Öls mit dem eigens dazu bestimmten
original 'PRAMAC PARTS'-Öl und der Vorlage des Handbuchs mit den auf der Verpackung selbst zu fi ndenden Marken,
die die Durchführung der Wartungsarbeiten nachweisen. Die Marken müssen auf den eigens dazu bestimmten Feldern
1 , 2 , 3 , 4 (eine pro Jahr) auf dem Garantieschein aufgeklebt werden.
Generatorsätze
Nach Vereinbarung, wie in eventuellen Liefervertragspezifi kationen angegeben.
Für alle anderen hier nicht angeführten Produkte gelten die oben genannten Standardbedingungen.
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