Konformitätserklärung
Es ist erforderlich, dass die in diesem Bohrständer betriebene Maschine
( z.B.: EBM 250/2 RP) den in den technischen Daten des Bohrständers
beschriebenen Anforderungen (z.B.: Bohrdurchmesser, Maschinenaufnahme)
entspricht.
Wir erklären hiermit, daß diese Einheit entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG
konzipiert wurde.
Die Inbetriebnahme dieser Einheit ist solange untersagt, bis festgestellt wurde,
daß das Elektrowerkzeug, das mit dieser Einheit verbunden werden soll, den
Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG entspricht (erkennbar durch die
CE-Kennzeichnung am Elektrowerkzeug).
Vakuum Technik GmbH Eibenstock
Lothar Lässig
13.01.2012
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