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Garantie
Bei den von der Maschinenfabrik OTTO BAIER
GmbH in Verkehr gebrachten Produkten sind die
Vorschriften des zum Schutz gegen Gefahren für
Leben und Gesundheit dienenden Gesetzes über
technische Arbeitsmittel berücksichtigt.
Wir garantieren eine einwandfreie Qualität unserer
Produkte und übernehmen die Kosten einer Nach-
besserung durch Auswechseln der schadhaften Tei-
le oder Austausch durch ein Neugerät im Falle von
Konstruktions-, Material- und / oder Herstellungsfeh-
lern innerhalb der Garantiezeit. Sie beträgt bei ge-
werblicher Nutzung 12 Monate.
Voraussetzung für einen Garantieanspruch auf-
grund Konstruktions-, Material- und / oder Herstel-
lungsfehlern ist:
1. Kaufnachweis und Beachtung der Bedie
nungsanleitung
Zur Geltendmachung eines Garantieanspruchs
ist immer ein maschinell erstellter Originalkauf-
beleg vorzulegen. Er muss die komplette Adres-
se, Kaufdatum und Typenbezeichnung des Pro-
dukts enthalten.
Die Bedienungsanleitung für die jeweilige Ma-
schine sowie die Sicherheitshinweise müssen
beachtet worden sein.
Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern kön-
nen nicht als Garantieanspruch anerkannt wer-
den.
2. Richtiger Einsatz der Maschine
Die Produkte der Maschinenfabrik OTTO BAIER
GmbH werden für bestimmte Einsatzzwecke
entwickelt und gefertigt.
Bei Nichtbeachtung des bestimmungsgemäßen
Gebrauchs gemäß der Bedienungsanleitung,
zweckentfremdetem Einsatz oder bei Benutzung
von ungeeignetem Zubehör kann ein Garantie-
anspruch nicht anerkannt werden. Die Garantie
ist beim Einsatz der Maschinen im Dauer- und
Akkordbetrieb sowie bei Vermietung und Verleih
ausgeschlossen.
3. Einhaltung von Wartungsintervallen
Eine regelmäßige Wartung durch uns oder ei-
nem von uns autorisierten Wartungs- und Repa-
raturbetrieb ist Voraussetzung für Garantiean-
sprüche. Die Wartung ist jeweils nach Verbrauch
der Kohlebürsten, jedoch mindestens einmal
jährlich vorgeschrieben.
Die Reinigung der Maschinen ist gemäß den Be-
stimmungen der Bedienungsanleitung durchzu-
führen. Bei Eingriff durch Dritte (Öffnen der Ma-
schine) erlischt jeder Garantieanspruch.
Wartungs- und Reinigungsarbeiten sind generell
nicht Anspruch der Garantie.
4. Verwendung von Original BAIER
Ersatzteilen
Es ist sicherzustellen, dass nur Original- BAIER-
Ersatzteile und - BAIER-Zubehör verwendet wer-
den. Sie sind beim autorisierten Fachhändler er-
hältlich. Fettart und -menge sind gemäß gültiger
Fettliste zu verwenden. Beim Einsatz von Nicht-
Originalteilen sind Folgeschäden und erhöhte
Unfallgefahr nicht auszuschließen. Demontierte,
teilweise demontierte und mit Fremdteilen repa-
rierte Maschinen sind von der Garantieleistung
ausgeschlossen.
5. Verschleißteile
Bestimmte Bauteile unterliegen einem ge-
brauchsbedingten Verschleiß bzw. einer nor-
malen Abnutzung durch den Einsatz des jewei-
ligen Elektrowerkzeugs. Zu diesen Bauteilen
zählen u. a. Kohlebürsten, Kugellager, Schalter,
Netzanschlusskabel, Dichtungen, Wellendich-
tringe. Verschleißteile sind nicht Bestandteil der
Garantie.
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