9. Garantiebestimmungen
Die Garantie beginnt mit dem Zeit-
punkt des Sitzerwerbs. Die Garan-
tiedauer entspricht der jeweils im
Endverbraucherland gültigen ge-
setzlichen Gewährleistungsfrist für
den Verkauf von Kindersitzen. In-
haltlich umfasst die Garantie
Nachbesserung, Ersatzlieferung
oder Minderung nach Wahl des
Herstellers.
Die Garantie bezieht sich nur auf
den Erstverwender.
Im Falle eines Mangels kommen
Garantierechte nur in Betracht,
wenn der Defekt unverzüglich nach
erstmaligem Auftreten dem Fach-
händler angezeigt wurde.
Kann der Fachhändler das Pro-
blem nicht lösen, so wird dieser
das Produkt mit einer genauen
Beschreibung der Beanstandung
sowie einem offiziellen Kaufbeleg
mit Kaufdatum an den Hersteller
zurückschicken.
Der Hersteller übernimmt keine
Haftung für Produkte, die nicht von
ihm geliefert worden sind.
0126-03
Der Garantieanspruch entfällt,
wenn:
– das Produkt verändert wurde.
– das Produkt nicht komplett mit
dem Kaufbeleg innerhalb von
14 Tagen nach Auftreten des
Mangels zum Händler zurück-
gebracht wird.
– der Defekt durch eine falsche
Handhabung oder Wartung
oder durch anderweitiges Ver-
schulden des Verwenders ent-
standen ist, insbesondere auch,
wenn die Gebrauchsanweisung
nicht beachtet wurde.
– Reparaturen am Produkt von
Dritten ausgeführt wurden.
– der Defekt durch einen Unfall
entstanden ist.
– die Seriennummer beschädigt
oder entfernt wurde.
Veränderungen oder Verschlech-
terungen des Produkts, die durch
den vertragsmäßigen Gebrauch
herbeigeführt werden (Abnutzung)
sind kein Garantiefall.
Durch Leistungen des Herstellers
im Garantiefall wird die Garantie
nicht verlängert.
10. Allgemeine Hinweise
1. Dies ist eine "Universal" Kin-
derrückhalteeinrichtung. Sie ist
nach ECE-Regelung 44, Ände-
rungsserie 04 genehmigt für
die allgemeine Verwendung in
Fahrzeugen und passt in die
meisten, aber nicht in alle
PKW-Sitze.
2. Der ordnungsgemäße Sitz der
Einrichtung kann vorausge-
setzt werden, wenn der Fahr-
zeughersteller im Fahrzeug-
handbuch erklärt, dass das
Fahrzeug für den Einbau einer
"Universal"- Kinderrückhalte-
einrichtung der jeweiligen Al-
tersgruppe geeignet ist.
3. Diese Rückhalteeinrichtung
wurde nach strengeren Bedin-
gungen der Klasse "Universal"
eingestuft als vorhergehende
Ausführungen, die nicht diese
Aufschrift tragen.
4. Sollten Zweifel bestehen, kann
der Hersteller der Kinderrück-
halteeinrichtung oder der Ein-
zelhändler befragt werden.
5. Nur geeignet für Fahrzeuge
mit Dreipunktgurt, die nach
ECE-Regelung Nr. 16 oder ei-
nem vergleichbaren Standard
geprüft und zugelassen sind.