Personalanforderungen - Häfele Dialock DT 100 Instructions De Montage

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2.6 Personalanforde-
rungen
• Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzvorschriften informie-
ren und in einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die
sich durch die speziellen Arbeitsbedingungen am Einsatzort des Zutrittskont-
rollsystems ergeben. Diese muss er in Form von Betriebsanweisungen für den
Betrieb des Zutrittskontrollsystems umsetzen.
• Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des Zutrittskontrollsys-
tems prüfen, ob die von ihm erstellten Betriebsanweisungen dem aktuellen
Stand der Regelwerke entsprechen, und diese, falls erforderlich, anpassen.
• Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation, Bedienung, Störungs-
beseitigung, Wartung und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Personen, die mit dem Zutrittskon-
trollsystem umgehen, diese Anleitung gelesen und verstanden haben. Darüber
hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen schulen und über die
Gefahren informieren.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass das Zutrittskontrollsystem stets
in technisch einwandfreiem Zustand ist. Daher gilt Folgendes:
• Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Anleitung beschriebenen
Wartungsintervalle eingehalten werden.
• Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf Funktionsfä-
higkeit und Vollständigkeit überprüfen lassen.
Grundlegende Anforderungen
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass sie
ihre Arbeit zuverlässig ausführen.
Personen, deren Reaktionsfähigkeit beeinflusst ist, z. B. durch Drogen, Alkohol oder
Medikamente, sind nicht zugelassen.
Bei der Personalauswahl die am Einsatzort geltenden alters- und berufsspezifi-
schen Vorschriften beachten.
In dieser Anleitung werden die im Folgenden aufgeführten Qualifikationen des Per-
sonals für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche benannt:
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfah-
rungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbständig
zu erkennen und zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebil-
det und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Montage- und Inbetriebnahmepersonal
Die Montage und die erste Inbetriebnahme dürfen nur von ausgebildetem Fachper-
sonal durchgeführt werden. Folgende Kenntnisse werden vorausgesetzt:
• nationale Unfallverhütungsvorschriften
• nationale Brandschutzverordnungen
• elektrotechnische Fachkenntnisse
Verfügt das Montage- und Inbetriebnahmepersonal über eine dieser Qualifikationen
nicht, muss ein fachkundiges Montageunternehmen beauftragt werden.
Personal in der Ausbildung darf das Produkt nur unter Aufsicht oder nach Autorisie-
rung durch eine erfahrene Person montieren und in Betrieb nehmen.
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