5.
Tritte nicht auf unebenen Untergrund verwenden
7. Wartung / Instandhaltung
Die Pflege und Wartung des Tritts soll dessen Funktionstüchtigkeit sicherstellen. Der Tritt muss
regelmäßig auf Beschädigungen überprüft werden. Die Funktion beweglicher Teile muss
gewährleistet sein. Bewegliche Teile müssen regelmäßig geölt werden. Reparaturen am Tritt
müssen von einer sachkundigen Person und in Übereinstimmung mit den Anweisungen des
Herstellers erfolgen. Die Reinigung des Tritts, insbesondere aller beweglichen Teile, sollte bei
sichtbarer Verschmutzung sofort nach dem Gebrauch erfolgen. Nur handelsübliche, wasserlösliche
Reinigungsmittel benutzen. Keine aggressiven, scheuernden Mittel verwenden. Bei gewerblichem
Einsatz des Tritts ist eine regelmäßige, wiederkehrende Überprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand
durch eine befähigte Person erforderlich (Sicht- und Funktionsprüfung). Hierzu sind Art, Umfang und
Fristen der erforderlichen Prüfungen festzulegen. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich nach
den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der
Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Der Unternehmer hat ebenso dafür zu sorgen, dass schadhafte Tritte der Benutzung entzogen und
so aufbewahrt werden, dass eine Weiterbenutzung bis zur sachgerechten Instandsetzung bzw.
Entsorgung nicht möglich ist.
Trittelement(e):
1. Allgemeine
Prüfpunkte
2. Holm/Sprossen bzw.
Stufen/Sicherheits-
bügel
3. Verbindungs-
elemente, Beschläge
4. Füße,
Quertraverse
5. Spreizsicherung
6. Kennzeichnungen/
Gebrauchs- und Bedie-
nungsanleitung
ERGEBNIS
8. Lagerung
Um jegliche Beschädigungen zu vermeiden ist der Tritt beim Transport (z. B. auf Dachträgern oder
im Auto) sicher zu befestigen. Die Lagerung des Tritts sollte in einer trockenen Umgebung senkrecht
stehend, flach liegend oder mittels geeigneter Wandhalterung an der Wand hängend erfolgen.
Jegliche Beschädigungen müssen ausgeschlossen werden und alle Teile vor Witterungsverhältnissen
geschützt sein. Der Tritt ist so zu lagern, dass er vor spielenden Kindern geschützt ist und keine
Prüfpunkte:
Alle Befestigungen (Nieten, Schrauben, Bolzen etc.) müssen
vollständig vorhanden sein. Sind Befestigungen evtl. locker oder
korrodiert? Sind Verunreinigungen (z.B. Schmutz, Schlamm,
Lack, Öl oder Fett) am Tritt vorhanden?
Alle Sprossen/Stufen müssen vollzählig vorhanden sein.
Sind Holme, Sprossen/Stufen bzw. Sicherheitsbügel evtl.
verbogen, verdreht, verbeult, rissig oder korrodiert? Sind
Sprossen bzw. Stufen evtl. abgenutzt, lose, korrodiert oder be-
schädigt? Ist die Plattform (wenn vorhanden) oder sind Teile/
Befestigungen dieser beschädigt oder korrodiert oder fehlen?
Führungen, Arretierungen und Sicherheitseinrichtungen
auf Funktionalität und Festigkeit, sowie auf Beschädigungen
und Korrosion prüfen. Sind Arretierungen, Sicherheitsein-
richtungen oder Eckversteifungen evt. beschädigt, locker
oder korrodiert oder fehlen diese ganz?
Füße, Quertraverse, auf Funktionalität und Festigkeit, sowie
auf Beschädigungen und Korrosion prüfen. Alle Füße/Endkappen
müssen vorhanden sein. Sind Füße locker, verschlissen oder
korrodiert?
Technischer Zustand von Gurten, Ketten, Gelenken oder Ausstei-
fungen prüfen. Sind alle Befestigungspunkte in gutem Zustand?
Sind Beschädigungen, Risse, Korrosion vorhanden?
Sind alle Kennzeichnungen sowie die Gebrauchs-
und Bedienungsanleitung vorhanden und gut lesbar?
Der Tritt ist in Ordnung kann weiter verwendet werden.
Der Tritt darf erst nach einer Reparatur weiter verwendet werden.
Der Tritt ist defekt und muss entsorgt werden.
ja/nein