• Die Anlage muss sofort von der Stromzufuhr getrennt werden, wenn:
- das Netzkabel nicht mehr intakt ist
- die Anlage nass wurde oder übermäßiger Feuchtigkeit ausgesetzt war
- die Anlage einen Stoß oder Schlag abbekommen hat, oder das Gehäuse beschädigt wurde
- davon ausgegangen werden kann, dass die Anlage einem Wartungszyklus unterzogen oder repariert
werden muss
• Bei Durchführung von Wartungsarbeiten, beim Entleeren des Staubbehälters, oder beim Reinigen des
Filters müssen Handschuhe und eine Staubmaske getragen werden.
• Es sind ausschließlich Originalersatzteile zu verwenden.
• Ohne Filterpatrone darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden.
• Die Entlüftungsrohre und die Kühlschlitze des Motors der Anlage dürfen nicht verdeckt werden.
• Die Saugdüsen dürfen nicht auf irgendwelche Körperteile gerichtet werden.
• Es dürfen nicht mehrere Absaugdosen gleichzeitig verwendet werden.
• Die Staubsauganlage soll abgeschaltet werden, wenn sie nicht gebraucht wird. Wird sie über einen
längeren Zeitraum nicht benutzt, soll sie auch von der Stromzufuhr getrennt werden.
• Das Gerät ist zum Aufsaugen von Flüssigkeiten nicht geeignet.
Wir erinnern daran, dass die Symbole oder Gefahrenmeldungen und Verbotsmeldungen an den Teilen
der Maschine angebracht sind, wo Risikosituationen auftreten können, wenn sie nicht beachtet werden.
4.2 Schutzklasse IP
IP 44: Gerät mit Schutz gegen solide Gegenstände mit einer Abmessung von mehr als 1 mm
und gegen Spritzwasser (das Spritzwasser kann, aus allen Richtungen, keine Schäden verur-
sachen).
IP 20: Das Gerät weist Schutz gegen Berührung mit den Fingern und mittelgroße feste Fremd-
IP20
körper (größer als 12 mm) auf; kein Wasserschutz.
4.3 Schutzklasse der elektrischen Isolierung
KLASSE I: Gerät mit grundsätzlicher elektrischer Isolierung.
Es muss am Schaltkreis der Erdung der elektrischen Anlage angeschlossen werden.
KLASSE II: Gerät mit grundsätzlicher elektrischer Isolierung.
Es muss am Schaltkreis der Erdung der elektrischen Anlage angeschlossen werden.
4.4 Erklärung der Abwesenheit giftiger Substanzen
TECNOPLUS S.r.l. erklärt, dass ihre Produkte und Geräte mit Materialien hergestellt werden, welche die
festgelegten Grenzen der geltenden Richtlinien in Bezug auf den Gesundheitsschutz und Umweltschutz
einhalten und keine giftigen Substanzen beinhalten, die der Klassifizierung SVHC entsprechen (Sub-
stance of Very High Concern). Dies in Übereinstimmung mit der Regelung CE 1907/2006 (REACH, oder
Registrierung, Bewertung, Autorisierung der chemischen Substanzen; Registration, Evaluation, Authori-
sation and Restriction of Chemical substances). Obwohl bei den Arbeitszyklen der Rohstoffe und unserer
Produkte oben genannte Substanzen nicht verwendet werden, kann Ihre Anwesenheit in p.p.m. (Anteilen
pro Million) aufgrund von Mikro-Verschmutzungen der Rohstoffe, nicht ausgeschlossen werden.
4.5 Sicherheitsvorrichtungen in Bezug auf feste Abschlussabdeckungen
Die der Hauptkörper der Zentrale wird dem Kunden komplett montiert geliefert und die beweglichen
04/06/2019 Rev:1.0.0
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