Bauteile aus brennbaren Baustoffen oder
brennbaren Bestandteilen und Einbaumöbeln
außerhalb des Strahlungsbereiches der
Feuerstätte. Von den Außenflächen der Verkleidung
der Feuerstätte müssen mindestens 5 cm Abstand zu
Bauteilen aus brennbaren Baustoffen oder brennbaren
Bestandteilen und zu Einbaumöbeln eingehalten
werden. Der Zwischenraum muß der Luftströmung so
offen stehen, daß Wärmestau nicht entstehen kann.
Bauteile, die nur kleine Flächen der Verkleidung der
Feuerstätte verdecken wie Fußböden, stumpf
angestoßene Wandverkleidungen und
Dämmschichten auf Decken und Wänden, dürfen
ohne Abstand an die Verkleidung herangeführt werden.
Breitere streifenförmige Bauteile aus brennbaren
Baustoffen wie Zierbalken sind vor der Verkleidung
der Feuerstätte im Abstand von 1 cm zulässig, wenn
die Bauteile nicht Bestandteil des Gebäudes sind und
die Zwischenräume der Luftströmung so offen stehen,
daß Wärmestau nicht entstehen kann.
Die Feuerstätten sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine Bauteile mit
brennbaren Baustoffen, keine derartigen
Verkleidungen und keine Einbaumöbel befinden.
Beim Abmontieren der Isolierplatten halten Sie sich an
folgende Reihenfolge:
1.
untere Rauchgasprallplatte mit Luftkammer*
2.
hintere Platte
3.
Eckplatte links
4.
Eckplatte rechts
5.
Seitenplatte rechts
6.
Seitenplatte links
7.
Basisplatte
8.
Frontabdeckung
9.
obere Rauchgasprallplatte **(falsche Seite
oben)
*Bei Austausch der unteren Rauchgasprallplatte (1)
muss die Luftkammerplatte (4 Schrauben) entfernt
und auf die neue Platte angebracht werden.
** Bei Austausch der oberen Rauchgasprallplatte (9)
muss die Stahlklammer entfernt und auf die neue
Platte wieder montiert werden.
Tragende Bauteile aus Beton oder Stahlbeton
Die Feuerstätten sind so aufzustellen, daß sich
seitlich der Austrittsstellen für die Warmluft innerhalb
eines Abstandes von 50 cm bis zu einer Höhe von 50
cm über den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile
aus Beton oder Stahlbeton befinden.
Verbindungsstück
Der Stutzen für das Verbindungsstück befindet sich in
der Decke des Heizeinsatzes. Der Anschluß an den
Schornstein erfolgt mit einem 90°- oder 45°-
Bogen, wobei der 45°-Anschluß wegen des
geringeren Strömungswiderstandes zu bevorzugen
ist. Der Anschluß an den Schornstein sollte mit einem
eingemauerten Wandfutter erfolgen.
Mehrfachbelegung von Schornsteinen
Bei Kamineinsätzen mit selbstschließenden
Feuerraumtüren ist ein Anschluss an einen bereits mit
anderen Öfen und Herden belegten Schornstein
möglich, sofern die Schornsteinbemessung gem. DIN
EN 13384-1 bzw. DIN EN 13384-2, dem nicht
widerspricht.
Kamineinsätze mit selbstschließenden Feuerraumtüren
müssen – außer beim Anzünden, beim Nachfüllen von
Brennstoff und der Entaschung – unbedingt mit
geschlossenem Feuerraum betrieben werden, da
es sonst zur Gefährdung anderer, ebenfalls an den
Schornstein angeschlossener Feuerstätten und zu
einem Austritt von Heizgasen kommen kann.
Kamineinsätze ohne selbstschließende
Sichtfenstertüren müssen an einen eigenen
Schornstein angeschlossen werden. Für die
Schornsteinberechnung ist DIN EN 13384-1 bzw. DIN
EN 13384-2 anzuwenden.
Anheizen
Es ist unvermeidlich, dass beim ersten Anheizen durch
Austrocknen von Schutzfarbe eine
Geruchsbelästigung entsteht, die nach kurzer
Betriebsdauer beendet ist. Während des
Anheizens sollte der Aufstellraum gut belüftet werden.
Ein schnelles Durchlaufen der
Anheizphase ist wichtig, da bei Bedienungsfehlern
höhere Emissionswerte auftreten können. Sobald das
Anzündmaterial gut angebrannt ist, wird weiterer
Brennstoff aufgelegt. Verwenden Sie zum Anzünden
nie Spiritus, Benzin oder andere brennbare
Flüssigkeiten. Das Anfeuern sollte immer mit etwas
Papier, Kleinholz und in kleinerer Menge Brennstoff
erfolgen. In der Anheizphase führen Sie dem Ofen
sowohl Primär- als auch Sekundärluft zu.
Anschließend wird die Primärluft geschlossen und der
Abbrand über die Sekundärluft gesteuert. Lassen Sie
den Ofen während dieser Anbrennphase nicht
unbeaufsichtigt.
Zulässige Brennstoffe
Es darf nur lufttrockenes Scheitholz verwendet
werden. Die Verfeuerung von Abfällen und
insbesondere Kunststoff ist laut
Bundesimmissionsschutzgesetz verboten.
Darüber hinaus schadet dies der Feuerstätte und dem
Schornstein. Lufttrockenes Scheitholz mit maximal
20 % Wasser wird durch eine mindestens einjährige
(Weichholz) bzw. zweijährige Trockenzeit (Hartholz)
erreicht. Holz ist kein Dauerbrand-Brennstoff, so dass
ein Durchheizen der Feuerstätte mit Holz über Nacht
nicht möglich ist.
Heizen in der Übergangszeit
In der Übergangszeit, d. h. bei höheren
Außentemperaturen, kann es bei plötzlichem
Temperaturanstieg zu Störungen des
Schornsteinzuges kommen, so daß die Heizgase nicht
vollständig abgezogen werden. Die Feuerstätte ist dann
mit geringeren Brennstoffmengen zu befüllen und bei
größerer Stellung des Primärluftschiebers/-reglers so
zu betreiben, daß der vorhandene Brennstoff
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