5. Betrieb des Kaminofens
5.1 Allgemeine
Sicherheitshinweise
Für den sicheren Betrieb Ihres Kaminofens
sind folgende Sicherheitshinweise unbe-
dingt zu beachten:
Der Kaminofen darf nur nach dieser Bedie-
nungsanleitung betrieben werden. Stets Be-
dienhandschuhe verwenden!
Die Bedienung der Luftschieber, das Öffnen
und Schließen der Feuerraumtür sowie das
Entnehmen des Rostes zur Entaschung sollte
immer mit dem beigefügten Hilfswerkzeug er-
folgen - Verletzungs- und Verbrennungs-
gefahr! -
Der Heizbetrieb ist nur mit geschlossener Feu-
erraumtür gestattet!
Nur die angegebenen Brennstoffe verwenden!
Keine Blechdosen oder ähnliche Behälter in
den Feuerraum legen - Explosionsgefahr!
Niemals ein Kaminfeuer mit Wasser löschen!
Kinder vor den Gefahren heißer Oberflächen
warnen!
Kinder niemals mit einem in Betrieb befindli-
chen Heizkamin unbeaufsichtigt lassen!
Benutzen Sie zum Anheizen niemals brennba-
re Flüssigkeiten (Brandbeschleuniger)!
Die Feuerraumtür darf nur zur Brennstoffauf-
gabe geöffnet werden!
Prüfen Sie bei raumluftabhängigem Betrieb,
ob für den Aufstellraum eine ausreichende
Frischluftzufuhr sichergestellt ist (Verbren-
nungsluftverbund).
Der Kaminofen darf nur von Erwachsenen be-
heizt werden! Achten Sie darauf, dass Kinder
nie allein beim Ofen verweilen und lassen Sie
eine in Betrieb befindliche Feuerstätte niemals
längere Zeit ohne Aufsicht!
Schließen Sie niemals alle Luftschieber,
solange der Ofen noch in Betrieb ist!
Es besteht Verpuffungsgefahr durch Ent-
zündung unverbrannter Brenngase!
Achtung! Durch den Ab-
brand
wird Wärmeenergie frei, die
zu einer starken Erhitzung
der Oberflächen, Feuerraum-
türen, Bediengriffe, Sichtscheibe und
Rauchrohre führt. Die Berührung dieser
Teile ohne entsprechenden Schutz oder
Hilfsmittel
(Bedienhandschuh
den!) ist während des Heizbetriebes zu
unterlassen. VERBRENNUNGSGEFAHR!
5.2 Geeignete Brennstoffe
Der Kaminofen ist ausschließlich zur Ver-
brennung von naturbelassenem Scheit-
holz und Holzbriketts geeignet!
Klassisches Kaminholz ist Buche und Birke.
Diese Holzarten haben den höchsten Heizwert
und verbrennen sauber, sofern sie trocken ge-
lagert wurden.
Nicht verbrannt werden dürfen:
- Braunkohlebriketts
- Feuchtes oder mit Holzschutzmitteln
behandeltes Holz
- Feinhackschnitzel
- Papier und Pappe (außer zum Anzünden)
- Rinden oder Spanplattenabfälle
- Kunststoffe oder sonstige Abfälle
- Frisch geschlagenes Holz sollte gespalten
und 12 - 18 Monate regengeschützt im
Freien vorgelagert werden.
Nach dem Bundes-Immissionsschutzge-
setz darf Brennholz nur max. 20% Rest-
feuchte aufweisen!
10
D
AT
CH
von
Brennmaterial
verwen-