gEWäHRLEISTUng
10.
GCE übernimmt ab Lieferdatum eine zweijährige Gewährleistungsfrist für
Konstruktions-, Material- und Produktionsfehler. Im Einklang mit örtlichen
Vorschriften.
GCE haftet nicht für Produktionsverluste, entgangene Gewinne
oder Folgeschäden und indirekte Verluste. Im Falle von fehlerhaften
Produkten in Folge von Konstruktions-, Material- und Produktionsfehlern
beschränkt sich die Haftung von GCE auf den Ersatz dieser Produkte,
vorausgesetzt, der Mangel wird GCE innerhalb von drei Monaten ab
tatsächlichem Lieferdatum oder geltendem Lieferdatum bzw. innerhalb
der im Preisangebot festgelegten (kürzeren) Frist schriftlich mitgeteilt. An
GCE zurückgesandte Produkte werden nur dann angenommen, wenn
eine vorherige schriftliche Einverständniserklärung von GCE eingeholt
wurde. Die Haftung für den Druckminderer von GCE wird unwiderruflich
auf den Eigentümer oder Betreiber übertragen, sobald dieser die Anlage
verändert, wartet oder repariert bzw. von Mitarbeitern verändern, warten
oder reparieren lässt, die keine Mitarbeiter von GCE oder von GCE
autorisiert sind, oder wenn das Produkt in einer Art und Weise eingesetzt
wird, die nicht seinem Verwendungszweck entspricht.
GCE übernimmt keine Haftung für einen falschen Gebrauch des Produkts
aufgrund einer mangelhaften Berücksichtigung der Bedienungsanleitung.
Hersteller:
GCE s.r.o.
Zizkova 381
583 81 Chotebor
Czech Republic
Tel : +420 569 661 111
Fax : +420 569 661 602
http://www.gcegroup.com
© GCE s.r.o.
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